Steuertipps für Unternehmen Steuertipps für Unternehmen

Steuertipps für Unternehmen

Eine Information für Unternehmer:innen

Sie finanzieren sich Ihre Aus- und Weiterbildung am WIFI selbst oder übernehmen Kosten von Aus- und Weiterbildung von Ihren Mitarbeiter:innen? In beiden Fällen gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen.
 

Anreize für die Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten von Mitarbeiter:innen im betrieblichen Interesse

Für externe Aus- und Fortbildungskosten, die ein Betrieb für Mitarbeiter:innen im betrieblichen Interesse aufwendet, gibt es die Möglichkeit, diese Ausgaben als Betriebsausgaben geltend zu machen. Als Kosten der Weiterbildung gelten neben den direkt übernommenen Kurskosten auch weitere Kosten, wie zum Beispiel die Ausgaben für Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten.
 

Begünstigungen, wenn man sich als Selbstständige/Selbständiger weiterbildet

Selbstständige Unternehmer:innen können die eigenen Aus- und Weiterbildungen als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung für die Anerkennung als Betriebsausgaben ist, dass die Weiterbildung mit der ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang steht. Zudem sind auch Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen, als Betriebsausgaben absetzbar.
 

Weiterführende interessante Links

Umfassendes Informationsangebot zum Thema Steuern der Wirtschaftskammer Tirol
Nutzen Sie das breite Informationsangebot der Wirtschaftskammer Tirol mit zahlreichen Steuerspartipps.

Information rund um das Thema Steuern des Bundesministeriums für Finanzen
Sie finden Tipps und Information rund um das Thema Steuern für Unternehmen in Österreich.