Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Link kopieren
Link kopiert
Die Sozialpartner haben sich mit der österreichischen Bundesregierung darauf geeinigt, die Covid-Kurzarbeit aufgrund der angespannten Wirtschaftslage durch Corona bis 31. März 2021 zu verlängern. Die Einigung sieht auch eine Schulungverpflichtung für ArbeitnehmerInnen vor – Betriebe erhalten attraktive Förderungen für Maßnahmen der betrieblichen Aus- und Weiterbildung.
Hier die Regelungen in aller Kürze:
- Es besteht eine verpflichtende Bereitschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge in kurzarbeitsbedingter Ausfallsszeit.
- Förderungen beziehen sich auf Schulungen innerhalb der Kurzarbeitsphase 3.
- Antragstellungen sind ab 16.11.2020 möglich. Durch die rückwirkende Möglichkeit der Antragstellung sind auch Schulungen förderbar, die bereits vor der Antragstellung beginnen/begonnen haben.
Inhaltliche Regelungen:
- Förderbar sind alle ArbeitgeberInnen mit einem bereits genehmigten Covid-19-Kurzarbeitsprojekt mit Beginn ab 1. Oktober 2020.
- Der förderbare Personenkreis umfasst kurzarbeitende ArbeitnehmerInnen.
- Förderbar sind Schulungsleistungen, die vom Arbeitgeber beauftragt und diesem in Rechnung gestellt werden.
- Förderbare Kosten umfassen Kursgebühren, die von externen Schulungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen) sowie Honorare von externen TrainerInnen.
- Nicht förderbar sind Beratungskosten, Reisekosten, Unterbringungskosten sowie anfallende Spesen/Taggelder der TeilnehmerInnen.
- Förderbare Schulungen sind arbeitsmarktbezogen, dauern mindestens 16 Maßnahmenstunden, sind überbetrieblich verwertbar und liegen innerhalb des Covid-19-Kurzarbeitszeitraums (1.10.2020 bis 31.03.2021).
Nicht förderbar sind:
- ordentliche Studien und postgraduale Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
- Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien
- reine Produktschulungen
- nicht arbeitsmarktorientierte Schulungen, z.B. Hobbykurse
- Schulungen, die reine Anlernqualifikationen für einfache Tätigkeiten vermitteln, z.B. einfache Einschulungen an Maschinen
- Schulungen mit einer Dauer von weniger als 16 Maßnahmenstunden
- Individualcoaching
Die in Aussicht genommenen Schulungen sind so detalliert wie möglich zu beschreiben. Die Förderhöhe beträgt 60 % der anerkennbaren Schulungskosten. Eine Kostenbeteiligung der ArbeitnehmerInnen ist unzulässig.
Fotos:
Titelbild: Pixabay | Pete Linforth