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Meisterkurs Spengler
Wir bereiten die Teilnehmer:innen nicht nur auf die fachlichen Prüfungsmodule der Meisterprüfung vor, sondern ergänzen die Fächer mit speziellen Themen für die Berufspraxis. Im Kursbeitrag sind Kursunterlagen (Skripten bzw. Fachbücher) für den Werkstättenunterricht inkludiert. Weiters wird für die Teilnehmer eine Community (Internetplattform) eingerichtet, über die sie mit ihren Kollegen und Trainern kommunizieren sowie Lerngruppen bilden können.
Der vorgetragene Kursinhalt baut auf dem fachlichen Niveau der Lehrabschlussprüfung auf. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im entsprechenden Bereich sowie mehrjährige berufliche Erfahrung sind somit die beste Voraussetzung.
Inhalte:
- Fachzeichnen
- Fachrechnen
- Praktische Arbeiten
- Grundlagen der ÖNORMEN
- Fachspezifische Kalkulation
Einzige Voraussetzung, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, der Kurs setzt jedoch das fachliche Wissen einer Lehrabschlussprüfung und mehrjährige Berufserfahrung als Facharbeiter:in voraus.
Unsere Meisterkurse richten sich an Personen mit mehrjähriger beruflicher Erfahrung als Facharbeiter:in, die sich der Verantwortung (fachliche, kalkulatorische und soziale Kompetenz) im Berufsleben als zukünftige:r Meister:in bewusst sind bzw. ein Unternehmen als Meisterbetrieb führen möchten.
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 21.04.2023