Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Link kopieren
Link kopiert
Mit der neuen, EU-weiten KI-Verordnung gilt eine Kompetenzaufbaupflicht für jene Unternehmen, die KI verwenden. Das WIFI Tirol bietet entsprechende Weiterbildungen.
Die neue KI-Verordnung zielt darauf ab, den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der EU zu regulieren. Unternehmen, die KI entwickeln, einsetzen oder vertreiben, müssen umfassende Vorgaben einhalten. Eine der zentralen Anforderungen: Der verpflichtende Kompetenzaufbau von Mitarbeitenden über den Einsatz von KI.
„Der AI-Act soll Risiken minimieren, Sicherheit und Transparenz fördern sowie die Innovation in der EU stärken“, erklärt Patricia Hueber, Produktmanagerin im WIFI Bildungsbereich IT. Es handelt sich um die weltweit erste umfassende Regulierung von KI-Systemen. Im Interview erklärt Patricia Hueber, worauf Tirols Unternehmen nun achten müssen und welche Schulungsmöglichkeiten am WIFI Tirol bestehen.
Alle wichtigen Informationen zur neuen KI-Verordnung sind auf der Website der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) zu finden:
Welche Anforderungen müssen Unternehmen mit der neuen Verordnung erfüllen?
In erster Linie müssen Unternehmen, die KI einsetzen, die Kompetenz ihrer Mitarbeitenden aufbauen, um ein grundlegendes Verständnis von KI-Systemen, deren Funktionsweise und möglichen Risiken zu vermitteln. Die Inhalte müssen technische, rechtliche und ethische Aspekte beinhalten. Zusätzlich müssen durchgeführte Maßnahmen dokumentiert werden und nachweisbar sein. Beispielsweise durch anerkannte Zertifikate und Teilnahmebestätigungen, wie man sie auch bei uns am WIFI Tirol bekommt.
Laut AI Act prüfen Behörden die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht – also dann, wenn ein konkreter Vorfall oder eine Beanstandung vorliegt. Für Unternehmen bedeutet das vor allem, dass der Einsatz von KI-Systemen korrekt klassifiziert sein muss und verbotene Anwendungen vermieden werden. Zudem sind sie verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kompetenzaufbau der Mitarbeiter:innen gezielt auf den jeweiligen Einsatzbereich abgestimmt ist. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, drohen Bußgelder und Reputationsschäden.
Welche KI-Klassifizierungen gibt es?
KI-Systeme lassen sich hinsichtlich ihres Risikopotenzials einstufen. Während Chat-Systeme wie zum Beispiel ChatGPT mit einem geringen Risiko eingestuft werden, sind KI-Tools, die die Grundrechte verletzen, völlig unzulässig. Bei KI, die in sensiblen Bereichen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, eingesetzt wird, ist besondere Vorsicht geboten: Der Einsatz unterliegt strengen Auflagen zu Datensicherheit, Transparenz oder auch zur Einhaltung ethischer Standards.
KI-Kompetenz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die eigene Innovationskraft zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Welche KI-Kompetenzen müssen Unternehmen künftig nachweisen?
KI-Kompetenz ist nach dem AI-Act das Fundament, um sicher, effizient und verantwortungsvoll mit KI-Systemen zu arbeiten. Sie umfasst weit mehr als technisches Knowhow. Rechtliche und ethische Aspekte sind genauso wichtig. Um KI-Systeme und -Modelle erfolgreich anwenden und entwickeln zu können, braucht es natürlich auch digitale Grundkompetenzen. Der konkrete Umfang der nötigen KI-Kompetenz muss für alle Mitarbeitenden eines Unternehmens individuell bestimmt werden. Als Beispiel: Entwickler:innen eines Chatbots brauchen detailliertes Wissen zu Programmierung und Datenschutz, während Anwendende vor allem die sichere Nutzung beherrschen müssen.
Welche Unternehmen sind von der neuen Kompetenzaufbaupflicht betroffen?
Prinzipiell alle Unternehmen, die KI entwickeln, betreiben oder anwenden. Die Kompetenzaufbaupflicht besteht immer – unabhängig von der Art des KI-Systems oder dessen Risikostufe. Das bedeutet, dass sehr viele Unternehmen in Tirol betroffen sind, da sehr gängige Anwendungen wie ChatGPT häufig schon zu Recherchezwecken, für Tipps, bei einfachen Fragen oder der Formulierung von E-Mails verwendet werden. Auch wenn die Nutzung von KI im eigenen Unternehmen auf den ersten Blick gar nicht gegeben ist, sollten die Betriebe kein Risiko eingehen: Wer die Kompetenzaufbaupflicht ignoriert, kann bei Schäden haftbar gemacht werden.
Genaue Informationen über die genauen Vorgaben, Fristen etc. entnehmen Sie bitte der Website von RTR.
Welche Möglichkeiten zum Kompetenzaufbau gibt es?
Weiterbildungen für KI können betriebsintern oder auch -extern organisiert werden. Am WIFI Tirol haben wir ein umfassendes Angebot entwickelt, das sämtliche erforderliche Kompetenzen abdeckt und auch die verschiedenen Zielgruppen anspricht.
Speziell für KI-Anwender:innen, haben wir ein neues, interaktives eLearning-Programm entwickelt. Die Teilnehmenden lernen im Kurs „KI Basis“ praxisorientiert wie sie KI-Tools sicher und effizient in ihrem Unternehmen einsetzen können.
Entwickler:innen von KI werden mit unserem Kurs „Einführung in die KI Programmierung“ optimal geschult.
Für KI-Betreibende entwickeln wir gerade die Ausbildung zum „KI-Beauftragten“. Diese wird ehestmöglich auf unserer Website zu finden sein. Zusätzlich kann der sogenannte KI-Führerschein als anerkannter Nachweis erlangt werden. Dafür müssen KI-Weiterbildungen modular im Ausmaß von mindestens 28 Lehreinheiten absolviert werden. Unternehmen können sich auch individuelle, maßgeschneiderte KI-Schulungen als Firmen Intern Training konzipieren lassen. Der ideale Ansprechpartner dafür ist unser Team vom WIFI Key-Account-Management.
Beitragsbild: ©ipopba - stock.adobe.com