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Sachkundenachweis für Ersthundehalter
Durch eine Novellierung des Landespolizeigesetzes verlautbart im LGBLA TI-20200127_5, die ab 28.1.2020 in Kraft getreten ist, müssen zukünftig alle Ersthundehalter bei erstmaliger Anmeldung eines Hundes bei der Behörde ab 1.10.2020 einen Sachkundenachweis erbringen.
Hinweis:
Sie können den Online-Kurs mit Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bestätigung erst dann erhalten, wenn das Quiz positiv absolviert wurde und der Kursbetrag eingegangen ist.
Das erwartet Sie:
Die Schulung soll Ihnen vor der Anschaffung eines Hundes wichtige Informationen liefern, um Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, welcher Hund zu Ihren Lebensgewohnheiten, Ihrem Umfeld und Ihrer Familie passt.
Selbstverständlich sollen Sie als Ersthundehalter:in so auch auf Ihre neue Aufgabe und Verantwortung vorbereitet werden.
- Basiswissen Hund (Sozialstruktur Mensch-Hund, Entwicklungsphasen, Ausdrucksverhalten, Kommunikation, Verhalten und Gesundheit)
- Hundebedürfnisse (Artgerechte Ernährung, altersgerechte Auslastung, Gesundheit)
- Gesetzliche Grundlagen
- Kosten
- Verantwortungsvoller Umgang
- Vorbereitungsmaßnahmen (Züchterauswahl, Grundausstattung, Rassekunde,…)
- Mythen rund um den Hund
Das eLearning wurde laut Verordnung in Zusammenarbeit mit tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen oder Tierärzt:innen mit der Zusatzqualifikation "Tierverhalten" entwickelt.
Alle Personen, die erstmalig einen Hund auf ihren Namen registrieren möchten.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihr Zertifikat automatisch per Mail.
Letzte Änderung: 15.01.2024