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Tierhaltung und Tierschutz - Modul 1
Als Besitzerin bzw. Besitzer einer Tierpension bzw. Betreuungsperson eines Tierheimes sind Sie verantwortlich für die artgemäße Haltung und den Schutz der Ihnen anvertrauten Tiere. Sie unterliegen daher von Gesetzes wegen besonderen Bestimmungen. So sind Sie verpflichtet, sich Kenntnisse über die tiergerechte Tierhaltung anzueignen. Alternativ können Sie eine Person beschäftigen, welche über das geforderte Wissen verfügt. Diese Kenntnisse sind mit einer Prüfung nachzuweisen.
Der Kurs Tierhaltung und Tierschutz Modul 1 für Tierpensions-Betreiber bereitet Sie auf die Prüfung vor, die als Nachweis Ihrer Kompetenzen für die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen gilt. Dieser Kurs behandelt folgende Themen:
- Recht: Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz
- Grundlagen der Hygiene und Immunologie
- Grundlagen der Infektionskunde, Entstehung von Krankheiten
- Grundlagen der Tierernährung, Anatomie, Physiologie
- Grundlagen der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Frettchen
Der Grundlagenkurs Tierhaltung und Tierschutz in Tierpensionen Modul 1 bereitet Sie auf die Haltung von Hunden, Katzen und Frettchen im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit vor. Sie werden von ausgewiesenen Praktiker:innen unterrichtet. Möchten Sie weitere Tierarten betreuen, müssen Sie den weiterführenden Kurs Tierhaltung und Tierschutz Modul 2 absolvieren.
Die Tätigkeit der Tierhaltung ist ein freies Gewerbe. Allerdings bedarf es neben einer Bewilligung nach § 23 Tierschutzgesetz insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung. In dieser sind einerseits die Anforderungen an die Räumlichkeiten und Unterkünfte in denen Tiere gehalten werden und andererseits die Qualifizierung des Betreuungspersonals der Tiere geregelt.
Der Lehrgang beruht auf den gesetzlichen Grundlagen der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung, BGBl II Nr. 139/2018 vom 29.06.18. insb. Anlage 3 zu § 10 Z 4 "Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz" und schließt mit einem WIFI-Zeugnis ab. Mit dem Zeugnis weisen die Teilnehmer die erforderliche Eignung, Kenntnisse und berufliche Fähigkeiten zur Betreuung von Tieren nach und sind berechtigt, entweder selbst Einrichtungen wie beispielsweise eine Tierpension zu führen oder in einer Tierhaltungseinrichtung als qualifizierte Betreuungsperson zu arbeiten.
Details zu der Tierhaltungs--Gewerbeverordnung finden Sie hier.
Hilfreiche Informationen zum Lehrgangsinhalt sind nachzulesen unter Anlage 3, zu § 10 Abs1 Z 4, Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz (einheitliche Fassung).
Mitarbeiter:innen und Eigentümer:innen von Tierheimen, Tierpensionen,Tierasylen und Gnadenhöfen sowie von Einrichtungen, in denen Tiere im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden.
Am Ende des Lehrganges legen die Teilnehmer:innen eine schriftliche Prüfung ab. Bei positivem Erfolg erhalten Sie das WIFI-Zeugnis – einen anerkannten Qualifikationsnachweis im Tierhaltungs- und Tierschutzbereich.
Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung ist eine Anwesenheit von 75 %.
Informativ und sehr lehrreich, gerne wieder.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 17.05.2023