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ÖSD-Prüfung Deutsch Zertifikat C1
Auf diesem Niveau sind Deutschlernende in der Lage, unterschiedlichste, komplexere Kommunikationssituationen sprachlich kompetent und flexibel zu meistern. Der schriftliche und mündliche Ausdruck zeichnet sich durch einen hohen Grad an Korrektheit und situationsspezifische Angemessenheit aus.
Die schriftliche Prüfung (Lesen, Hören, Schreiben) dauert etwa 220 Minuten (exkl. Pause), die mündliche etwa 15–20 Minuten. Bei Nichtbestehen eines Teiles wird ein Teilzeugnis für den bestandenen Teil ausgestellt und für den nicht bestandenen Teil kann eine Wiederholungsprüfung gemacht werden.
Bitte beachten Sie:
- Während der C1-Prüfung sind nur einsprachige Wörterbücher gestattet.
- Elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
- Für die Anmeldung benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Zur Prüfung bringen Sie bitte Ihren Original-Reisepass mit.
Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse für ein Studium nachweisen müssen, fragen Sie bitte an der Universität, welche Prüfung notwendig ist.
- Deutschkenntnisse auf C1-Niveau
- Auf der Homepage des ÖSD (Österreichischen Sprachdiplom) http://www.osd.at/ können Sie eine Modellprüfung herunterladen
ÖSD-Zertifikat "Oberstufe Deutsch C1"
Hier finden Sie diverse Informationen und auch einen Modelltest.
Das WIFI Innsbruck bietet auch den Kurs "Deutsch C1/C2" an.
Es darf sowohl während der schriftlichen als auch während der mündlichen Prüfung ein einsprachiges Wörterbuch verwendet werden. Elektronische Wörterbücher, Sprachcomputer und Ähnliches sind strengstens verboten.
ÖSD-Zertifikate werden als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse von allen österreichischen und vielen deutschen Universitäten akzeptiert. Das geforderte Sprachniveau (B2, C1, C2) hängt von der jeweiligen Universität sowie vom gewählten Studienfach ab. Welches Zertifikat Sie für Ihr Wunschstudium benötigen, erfahren Sie bei der Zulassungsstelle Ihrer Universität.
Bei dieser Prüfung dürfen Sie ein einsprachiges Wörterbuch verwenden.
Alle anderen Hilfsmittel wie Bücher, technische Hilfsmittel wie Mobiltelefone, Minicomputer oder andere zur Aufzeichnung, Wiedergabe bzw. Übertragung geeignete Geräte, dürfen nicht in den Prüfungsraum mitgebracht werden. Wenn Sie doch ein Gerät mitbringen, wird es vor der Prüfung von den Prüfern in Verwahrung genommen und nach der Prüfung wieder zurückgegeben.
Wenn bei der Prüfung ein unerlaubtes Hilfsmittel wie oben beschrieben gefunden wird, führt das automatisch zum Ausschluss von der Prüfung.
Wenn Sie die gesamte Prüfung bestanden haben, bekommen Sie das Zertifikat spätestens zwei Wochen nach der Prüfung in einem eingeschriebenen Brief zugesandt.
Wenn Sie nicht bestanden haben, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung der erreichten Punktezahl.
Wenn Sie einen Teil der Prüfung bestanden haben (mündlich oder schriftlich), bekommen Sie ein Zertifikat über den bestandenen Teil und die Bestätigung des Ergebnisses des nicht bestandenen Teils. Sie haben ein Jahr Zeit, den nicht bestandenen Teil nachzuholen.
Wenn Sie den zweiten Teil am gleichen Prüfungsinstitut bestehen wie den ersten - bereits bestandenen - Teil, bekommen Sie ein Zertifikat mit dem Gesamtergebnis. Wenn Sie die Teilprüfung an einem anderen Prüfungsinstitut bestehen, bekommen Sie ein Zertifikat, das Ihnen nur das Ergebnis der zweiten Teilprüfung bestätigt.
Letzte Änderung: 28.01.2021