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ÖSD-Prüfung Deutsch B1 - ZDÖ
Personen ab 16 Jahren, die ihre Sprachkenntnisse auf Niveau B1 gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) nachweisen wollen, sollten die Fähigkeit zur selbstständigen Sprachverwendung in vertrauten Situationen des Alltags- und Berufslebens haben.
Kommunikative Sprachkompetenz steht dabei im Mittelpunkt, es wird jedoch auch auf formale Korrektheit geachtet. Die schriftliche Prüfung dauert etwa 150 Minuten (exkl. Pause) und umfasst die Prüfungsteile Lesen, Sprachbausteine, Hören und Schreiben.
Das Prüfungsgespräch der mündlichen Prüfung dauert etwa 15 Minuten. Inklusive allfälliger Warte- und Vorbereitungszeit ist für den mündlichen Prüfungsteil mit etwa 45 Minuten zu rechnen. Bei Nichtbestehen eines Teiles wird ein Teilzeugnis für den bestandenen Teil ausgestellt und für den nichtbestandenen Teil kann eine Wiederholungsprüfung gemacht werden.
Bitte beachten Sie:
- Wörterbücher dürfen während der Prüfung nicht verwendet werden.
- Für die Anmeldung benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Zur Prüfung bringen Sie bitte Ihren Original-Reisepass mit.
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft oder den Daueraufenthalt beantragen möchten, benötigen Sie derzeit die „Integrationsprüfung B1 inklusive Werte“ als Sprachkenntnisnachweis. Für diese Zwecke wird zurzeit die ÖSD-Prüfung B1 ZDÖ nicht anerkannt!
Nein. Sie benötigen ein Zertifikat der "Integrationsprüfung B1 (mit Werteteil)".
Nein. Sie benötigen ein Zertifikat der "Integrationsprüfung B1 (mit Werteteil)". In Ausnahmefällen benötigen Sie das Zertifikat B2. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei der Staatsbürgerschaftsstelle nach.
Auf der Homepage des ÖSD finden Sie die Informationen des ÖSD zur Prüfung und auch eine Modellprüfung.
Bei unserem Vorbereitungsabend wird eine Modellprüfung durchgenommen und Sie sehen, was bei den einzelnen Prüfungsaufgaben von Ihnen erwartet wird.
Das WIFI bietet auch Kurse auf dem Niveau B1 an:
"Deutsch B1 - Fortgeschrittene Teil 1"
"Deutsch B1 - Fortgeschrittene Teil 2"
Nein, die Verwendung eines Wörterbuchs ist nicht erlaubt.
Nein. Alle Hilfsmittel wie Bücher, technische Hilfsmittel wie Mobiltelefone, Minicomputer oder andere zur Aufzeichnung, Wiedergabe bzw. Übertragung geeignete Geräte, dürfen nicht in den Prüfungsraum mitgebracht werden. Wenn Sie doch ein Gerät mitbringen, wird es vor der Prüfung von den Prüfern in Verwahrung genommen und nach der Prüfung wieder zurückgegeben.
Wenn bei der Prüfung ein unerlaubtes Hilfsmittel wie oben beschrieben gefunden wird, führt das automatisch zum Ausschluss von der Prüfung.
Wenn Sie die gesamte Prüfung bestanden haben, bekommen Sie das Zertifikat spätestens zwei Wochen nach der Prüfung in einem eingeschriebenen Brief zugesandt.
Wenn Sie nicht bestanden haben, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung der erreichten Punktezahl.
Wenn Sie einen Teil der Prüfung bestanden haben (mündlich oder schriftlich), bekommen Sie ein Zertifikat über den bestandenen Teil und die Bestätigung des Ergebnisses des nicht bestandenen Teils. Sie haben ein Jahr Zeit, den nicht bestandenen Teil nachzuholen.
Wenn Sie den zweiten Teil am gleichen Prüfungsinstitut bestehen wie den ersten - bereits bestandenen - Teil, bekommen Sie ein Zertifikat mit dem Gesamtergebnis. Wenn Sie die Teilprüfung an einem anderen Prüfungsinstitut bestehen, bekommen Sie ein Zertifikat, das Ihnen nur das Ergebnis der zweiten Teilprüfung bestätigt.
Letzte Änderung: 27.04.2023