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ÖSD-Prüfung Deutsch Zertifikat A1
Diese Prüfung richtet sich an Personen ab 14 Jahren, die sich in einfachen Situationen des Alltagslebens auf elementarer Basis verständigen können und ihre Sprachkenntnisse auf diesem Niveau nachweisen wollen, z. B. für „Deutsch vor Zuzug“.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung, bei der Lesen, Hören und Schreiben geprüft werden, dauert etwa eine Stunde (exklusive Pause). Die mündliche Prüfungszeit beträgt etwa 10 Minuten.
Bitte beachten Sie:
- Wörterbücher dürfen während der Prüfung nicht verwendet werden.
- Für die Anmeldung benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.
- Zur Prüfung bringen Sie bitte Ihren Original-Reisepass mit.
- Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 sind erforderlich
- Auf der Homepage des ÖSD (Österreichischen Sprachdiplom) http://www.osd.at/ können Sie eine Modellprüfung herunterladen
Personen, die für ein Visum Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 vorweisen müssen
Zertifikat des Österreichischen Sprachdiploms "Deutsch Zertifikat A1"
Ja, dürfen Sie.
Auf der Homepage des ÖSD finden Sie Informationen und auch eine Modellprüfung.
Bei unserem Vorbereitungsabend wird eine Modellprüfung durchgearbeitet und Sie sehen, was bei den verschiedenen Prüfungsaufgaben von Ihnen erwartet wird.
Wir bieten auch Kurse an, die zum Niveau A1 führen:
"Deutsch A1 - Integrationskurs Anfänger Teil 1"
"Deutsch A1 - Integrationskurs Anfänger Teil 2"
Nein, dürfen Sie nicht.
Nein. Alle Hilfsmittel wie Bücher, technische Hilfsmittel wie Mobiltelefone, Minicomputer oder andere zur Aufzeichnung, Wiedergabe bzw. Übertragung geeignete Geräte, dürfen nicht in den Prüfungsraum mitgebracht werden. Wenn Sie doch ein Gerät mitbringen, wird es vor der Prüfung von den Prüfern in Verwahrung genommen und nach der Prüfung wieder zurückgegeben.
Wenn bei der Prüfung ein unerlaubtes Hilfsmittel wie oben beschrieben gefunden wird, führt das automatisch zum Ausschluss von der Prüfung.
Wenn Sie die gesamte Prüfung bestanden haben, bekommen Sie das Zertifikat spätestens zwei Wochen nach der Prüfung in einem eingeschriebenen Brief zugesandt.
Wenn Sie nicht bestanden haben, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung der erreichten Punktezahl.
Wenn Sie einen Teil der Prüfung bestanden haben (mündlich oder schriftlich), bekommen Sie ein Zertifikat über den bestandenen Teil und die Bestätigung des Ergebnisses des nicht bestandenen Teils. Sie haben ein Jahr Zeit, den nicht bestandenen Teil nachzuholen.
Letzte Änderung: 28.01.2021