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OIB-Richtlinien 2, 3, 4 (Ausgabe 2023)
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In diesem Seminar werden den Teilnehmern von zwei Experten die Planungsgrundlagen aus bau- und feuerpolizeilicher Sicht vermittelt und die Anforderungen und die gesetzlichen Hintergründe der OIB-Richtlinien 2, 3, 4 erläutert. Darüber hinaus soll auf konkrete Fragestellungen aus der Praxis eingegangen werden sowie die wesentlichen Verbindungen zum aktuellen Normenwesen aufgezeigt werden.
Kooperation mit der Bauakademie Tirol Förderungen teilweise möglich
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ZEIT 10,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 39636014
380,00 EUR Kursnummer: 39636014
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 39636024
380,00 EUR Kursnummer: 39636024

OIB-Richtlinien 2, 3, 4 (Ausgabe 2023)

Beschreibung

Die OIB-Richtlinien dienen der österreichweiten Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften. Sie werden vom OIB herausgegeben und von den Ländern ins Baurecht übernommen.
Auch über das Baurecht hinausgehende rechtliche Grundlagen für den Geltungsbereich der OIB-Richtlinien werden mitbehandelt.

Inhalte:

OIB-Richtlinie 2

OIB – 2 – Brandschutz
OIB – 2.1 – Brandschutz bei Betriebsbauten
OIB – 2.2 – Brandschutz bei Garagen, überdachten Parkplätzen und Parkdecks
OIB – 2.3 – Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Erläuternde Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 2
Leitfaden zur OIB-Richtlinie 2

OIB-Richtlinie 3

OIB – 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Erläuternde Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 3

OIB-Richtlinie 4

OIB – 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Erläuternde Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 4
ÖNORM B 1600 – Barrierefreies Bauen
ÖNORM B 5371 – Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen

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Zielgruppe

Baumeister, Architekten, Ziviltechniker, Bausachverständige

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

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Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
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Letzte Änderung: 13.03.2024