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Barrierefreiheit im Web
Websites und digitale Anwendungen barrierefrei gestalten
Barrierefreiheit im Web ist kein Zukunftsthema mehr – sie wird bald gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das neue Barrierefreiheitsgesetz viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Websites barrierefrei zu gestalten.
Dieser Kurs bereitet Sie gezielt auf die neuen Anforderungen vor. Sie lernen, was Barrierefreiheit im digitalen Kontext bedeutet, welche rechtlichen Vorgaben auf Sie zukommen und wie Sie Websites so gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hürden.
Ob als Unternehmen im B2C-Bereich oder als Agentur, die Websites für Kundinnen und Kunden entwickelt: Der Kurs vermittelt praxisnahes Wissen und zeigt, welche Vorteile barrierefreie Webanwendungen für Ihre Organisation bringen.
Kursinhalte
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Grundlagen digitaler Barrierefreiheit
Was bedeutet barrierefreies Webdesign? Wichtige Begriffe, Prinzipien und Standards (z. B. WCAG). -
Gesetzliche Anforderungen ab 2025
Überblick über das neue Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act) und die konkreten Verpflichtungen für Unternehmen und Agenturen. -
Zielgruppen verstehen
Welche Barrieren gibt es für Nutzer:innen? Was bedeutet inklusive Gestaltung in der Praxis? -
Websites barrierefrei gestalten
Technische und gestalterische Maßnahmen: Kontrast, Navigation, Screenreader-Kompatibilität, Alternativtexte u. v. m. -
Tools und Tests
Einführung in Werkzeuge zur Überprüfung von Barrierefreiheit, automatisierte Checks und manuelle Tests. -
Best Practices und Umsetzungsbeispiele
Was machen Vorreiter richtig? Beispiele aus der Praxis und Tipps für den eigenen Arbeitsalltag.
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Unternehmerinnen und Unternehmer im B2C-Bereich
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Online-Marketing- und Content-Manager:innen
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Webdesigner:innen, Entwickler:innen und Projektleitende
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Mitarbeitende von Digitalagenturen
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Alle, die für die digitale Kommunikation und Webauftritte in Unternehmen verantwortlich sind
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 01.04.2025