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Strahlenschutz
- Beschreibung
- Beschreibung: Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Medizin
- Beschreibung: Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Nichtmedizin
- Beschreibung: Spezialausbildung Strahlenschutz – Umschlossene radioaktive Stoffe / Einrichtungen
- Beschreibung: Spezialausbildung im Strahlenschutz für diagnostische und interventionsradiologische Verfahren
- Beschreibung: Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner – 4 Stunden
- Beschreibung: Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner – 8 Stunden
- Beschreibung: Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Nichtmediziner – 4 Stunden
- Beschreibung: Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Nichtmediziner – 8 Stunden
- Kundenstatements
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Für das Betreiben und Bedienen medizinischer und nichtmedizinischer Geräte, welche mit radioaktiven Stoffen arbeiten, sind von Gesetztes wegen Aus- und Weiterbildungsnachweise zu erbringen. Die Kurse am WIFI Tirol entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Inhalten.
Regelung für den medizinischen Bereich
Strahlenschutzbeauftragte, die mit Röntgeneinrichtungen und Strahlenquellen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin umgehen, benötigen eine entsprechende Strahlenschutzausbildung. Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen müssen nachweisen, dass sie Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens acht Stunden in Abständen von höchstens fünf Jahren besuchen.
Sofern sich deren Tätigkeit auf die Ordination eines niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder Zahnärztin beschränkt, ist eine Fortbildung im Ausmaß von mindestens vier Stunden zu absolvieren.
Regelung für den nichtmedizinischen (technischen) Bereich
Die zu bestellenden Strahlenschutzbeauftragten benötigen eine entsprechende Fachausbildung. In Abständen von maximal fünf Jahren müssen darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens acht Stunden nachgewiesen werden. Bei Tätigkeiten mit Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, Füllstandsanzeigern, Feuerwarngeräten, Geräten zur Ableitung statischer Elektrizität oder Ähnlichem ist der Nachweis einer mindestens vierstündigen Fortbildung notwendig.
Ausbildungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der Ausbildung orientieren sich an den Erfordernissen der Strahlenschutzverordnung, Anlage 8:
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie und des Strahlenschutzes
- Strahlenschäden – Vorbeugung und Erkennung
- Messgeräte und Dosimetrie
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle und Erste Hilfe
Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV
Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben von § 79 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (in der geltenden Fassung) und den in Anlage 18 lit. A Z.1 definierten Inhalten und Erfordernissen.
Inhalte:
- Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle, Erste Hilfe
- Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Ausbildung gem. § 80 AllgStrSchV
Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben von § 80 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (in der geltenden Fassung) und den in Anlage 18 definierten Inhalten und Erfordernissen.
Inhalte:
- Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
- Strahlenquellen einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminationsmessgeräte
- Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
- Dosimetrie einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte, einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle, Erste Hilfe
- Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung §80
Spezialausbildung im Strahlenschutz für nichtmedizinische Verwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen und Röntgeneinrichtungen gem. allgemeiner Strahlenschutzverordnung §80 in der geltenden Fassung
Inhalte:
- Einrichtungen für zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- Messeinrichtungen
- Füllstandsanzeige
- Strahlenbelastung
- Schutzmaßnahmen
- Praktische Übungen
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung §79
Spezialausbildung im Strahlenschutz für den Bereich Medizin hinsichtlich Verwendung für diagnostische und interventionsradiologische Verfahren gemäß allgemeiner Strahlenschutzverordnung §79 (in Verbindung mit Anlage 18 A Absatz 2) in der geltenden Fassung
Inhalte:
- Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und interventionelle Radiologie
- Strahlenexposition von strahlenexponierten Arbeitskräften, Patientinnen/Patienten und sonstigen Personen; Ermittlung der Strahlenexposition
- Schutzmaßnahmen für strahlenexponierte Arbeitskräfte, Patientinnen/Patienten und sonstige Personen
- diagnostische Referenzwerte
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Praktische Übungen
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!
Gemäß § 79 der Richtlinien der allgemeinen Strahlenschutzverordnung in der geltenden Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Anlagen ist diese Fortbildungsveranstaltung für folgenden Personenkreis relevant:
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
Der erstmalige Nachweis dieser Fortbildung war gemäß Richtlinie bis spätestens 1.1.2011 zu erbringen.
Inhalte:
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Vorbeugung und Erkennung von Strahlenschäden
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle
- Erste Hilfe
Achtung: Diese Fortbildung ist nicht für ermächtigte Ärztinnen und Ärzte relevant. Diese benötigen eine Fortbildung gem. § 37 der allgemeinen Strahlenschutzverordnung (Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit).
Gemäß § 79 der Richtlinien der allgemeinen Strahlenschutzverordnung in der geltenden Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Anlagen ist diese Fortbildungsveranstaltung für medizinisches Personal relevant.
Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen aus diesem Personenkreis haben die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens achtstündigen Fortbildungsveranstaltung im Abstand von 5 Jahren vorzuweisen.
Der erstmalige Nachweis dieser Fortbildung war gemäß Richtlinie bis spätestens 1.1.2011 zu erbringen.
Inhalte:
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Vorbeugung und Erkennung von Strahlenschäden
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle
- Erste Hilfe
Achtung: Diese Fortbildung ist nicht für ermächtigte Ärzte relevant. Ermächtigte Ärzte benötigen eine Fortbildung gem. § 37 der allgemeinen Strahlenschutzverordnung (Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit).
Gemäß § 80 der Richtlinien der allgemeinen Strahlenschutzverordnung in der geltenden Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Anlagen ist diese Fortbildungsveranstaltung für Techniker:innen aus folgenden Tätigkeitsfeldern relevant:
- Umgang mit Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht
- Umgang mit Füllstandsanzeigern, Feuerwarngeräten und Geräten zur Ableitung statischer Elektrizität
Inhalte:
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Strahlenschäden
- Dosimetrie
- Grundlagen Strahlenschutz
- Rechtsvorschriften
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle
- Erste Hilfe
Gemäß § 80 der Richtlinien der allgemeinen Strahlenschutzverordnung in der geltenden Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Anlagen ist diese Fortbildungsveranstaltung für Techniker:innen relevant, deren Tätigkeit mit Strahlenquellen nicht in folgende Anwendungsgebiete fällt: Umgang mit Messeinrichtungen, Feuerwarngeräten und Füllstandsanzeigern.
Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen aus diesem Personenkreis haben die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens achtstündigen Fortbildungsveranstaltung im Abstand von fünf Jahren vorzuweisen.
Inhalte:
- Strahlenquellen
- Grundlagen der Strahlenbiologie
- Vorbeugung und Erkennung von Strahlenschäden
- Dosimetrie
- Grundlagen des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
- Messgeräte
- Ärztliche und physikalische Kontrolle
- Strahlenunfälle
- Erste Hilfe
Informativ, lehrreich, mit Alttagsbeispielen.
Letzte Änderung: 17.04.2023