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Giftbezugslizenz Kurs Tirol
Machen Sie sich fit im Umgang mit Giften und giftigen Stoffen
Unternehmen, die giftige Stoffe oder Gifte beziehen, vertreiben oder aufbewahren, benötigen mindestens eine Person im Betrieb, die über eine Giftbezugslizenz verfügt. Damit Sie so einen Giftbezugsschein bzw. eine Giftbezugslizenz beziehen dürfen, müssen Sie gegenüber der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde nachweisen, dass Sie im sicheren Umgang mit Giften geschult sind.
Der Lehrgang Sachkenntnisnachweis im Umgang mit Giften am WIFI Tirol ist eine Ausbildung für künftige Giftbeauftragte. Außerdem eignet er sich hervorragend als Auffrischungskurs für Mitarbeiter:innen von Betrieben, welche den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen.
Der Kurs „Sachkundenachweis im Umgang mit Giften“ vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Giften. Er erfüllt die Ausbildungs-Vorschriften gemäß Chemikaliengesetz und Giftverordnung 2000 §4 bzw. Anlage 4. Das Zeugnis dient als Nachweis der fachlichen Qualifikation und berechtigt in Verbindung mit der Absolvierung einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausbildung bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Bescheinigung für den Giftbezug für Betriebe und andere selbständige berufliche Verwender gemäß § 41 Abs. 3 Z. 6 Chemikaliengesetz 1996 oder eines Giftbezugsscheines für private Verwender gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996.
Für giftige Stoffe gelten besondere Vorschriften. Sie müssen erstens entsprechend gekennzeichnet werden. Zweiten müssen im Umgang mit Ihnen die gesetzlichen Vorschriften genau beachtet und eingehalten werden. Gifte dürfen nur an Erwerbsberechtigte oder von ihnen ermächtige Personen abgegeben werden. Der Abgeber muss sich versichern, dass der Erwerber über die notwendige Erlaubnis zum Bezug von Giften verfügt. Auch der Transport von Giften darf nur vom Abgabeberechtigten selbst oder von befugten Beförderungsunternehmen vorgenommen werden.
Von der Wirkung von Giften bis zur richtigen Lagerung von giftigen Stoffen
Der Lehrgang Sachkundenachweise im Umgang mit Giften vermittelt an zwei Wochenenden in insgesamt 25 Lehreinheiten die notwendigen Kenntnisse für den Bezug von Giftbezugslizenzen. Die Teilnehmer:innen bilden sich u.a. in folgenden Bereichen fort:- Toxikologie: Beziehung von Dosis und Wirkung, Aufnahmeformen, Toxikokinetik (Verarbeitung von Giften im Körper), Toxikodynamik (Wirkung von Schadstoffen auf den Organismus), Systematik und Manifestation toxischer Wirkungen, Auswirkung chemischer Stoffe auf die Umwelt
- Gesetze und Vorschriften: Chemikaliengesetz 1996, Chemikalienverordnung 1999, gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Überwachungspflichten, Giftverordnung 2000, Lagerung von Giften
- Giftbezugsbewilligung: wer darf eine Giftbezugsbewilligung beantragen, Aufgaben Giftbeauftragter, Abgabe und Erwerb von Giften, Aufzeichnungspflichten
- Entsorgung von giftigen Stoffen: Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Anwenderschutz: Grundlagen des Arbeitsschutzes, persönliche Schutzmaßnahmen, Grenzwerte für Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz, Schutz besonders gefährdeter Personen
- Informationsquellen: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen, R-Sätze, S-Sätze, österreichische Giftliste, Sicherheitsdatenblatt, Auskünfte im Vergiftungsfall
- Grundlagen Physik und Chemie: Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig), Phasenübergänge, Dampfdruck, Aeorosole, Dissoziation und PH-Wert, Dichte und spezifisches Gewicht, Feuer- und Explosionsgefahr von Chemikalien
Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung. Es besteht 100%ige Anwesenheitspflicht.
- Mindestalter 18 Jahre
- aktueller Strafregisterauszug
Diese Ausbildung richtet sich an folgende Personen:
- Mitarbeiter:innen von Betrieben, die den sachgemäßen Umgang mit Giften nachweisen müssen
- alle Personen, die Gifte verwenden oder mit ihnen umgehen sowie hantieren müssen
- Personen, die eine Giftbezugslizenz benötigen
Voraussetzungen für den Erhalt eines Giftbezugsscheins:
1. der Antragsteller
- hat 18. Lebensjahr vollendet,
- ist sachkundig gemäß § 41b (z.B. durch Kurs und Prüfung) und verlässlich,
- kann die technische Notwendigkeit für die beabsichtigte Verwendung des Giftes glaubhaft machen und
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis dient als Nachweis der fachlichen Qualifikation und berechtigt in Verbindung mit der Absolvierung einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausbildung bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Bescheinigung für den Giftbezug für Betriebe und andere selbständige berufliche Verwender gemäß § 41 Abs. 3 Z. 6 Chemikaliengesetz 1996 oder eines Giftbezugsscheines für private Verwender gemäß § 42 Abs. 1 Chemikaliengesetz 1996.
Sehr gut geführter Kurs.
Alle Betriebe, die Gifte herstellen oder in Verkehr bringen, benötigen mindestens eine Person, die als Giftbeauftragte fungiert. Ausgenommen sind lediglich Apotheken. Falls es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, Giftbeauftragte zu bestellen, muss der Betriebsinhaber diese Aufgabe wahrnehmen und die entsprechenden Kenntnisse nachweisen.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 02.05.2022