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Kurs: Brandschutzbeauftragter (BSB)
Inhalte:
- Brandursachen, -gefahren und -fälle
- Bauliche Brandschutzmaßnahmen
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufgaben und Tätigkeiten
- Baulicher Brandschutz
- Schutzziele
- Brandschutzeinrichtungen und -anlagen
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Brandgefahren beim Schweißen
- Möglichkeiten und Grenzen des Feuerwehreinsatzes
- Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Abschlussprüfung
Hinweis: Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen.
- Alle Personen aus Betrieben, die gemäß § 43 der Arbeitsstättenverordnung eine/einen Brandschutzbeauftragte:n benennen müssen
- Betreiber:innen von Brandmeldeanlagen
- Mitarbeiter:innen der Betriebstechnik und Anlagensicherheit
- Sicherheitsvertrauenspersonen und Sicherheitsfachkräfte
- Alle weiteren mit dem vorbeugenden Brandschutz betrauten Personen
Informativ und sehr lehrreich.
Ich habe selten einen so informativ und kompetent gestalteten Kurs besuchen dürfen. Weiter so und vielen Dank!
- Der Partner in der vorbeugenden Brandverhütung im Betrieb
- Kommunikation mit Feuerwehr/Behörden
- Ansprechpartner für Mitarbeiter in Brand-Themen
Jede Firma ab 1500qm Fläche oder nach spezieller behördlicher Vorgabe, gemäß §43 der Arbeitsstättenverordnung.
Mit der angebotenen Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten werden die Grundlagen des
vorbeugenden Brandschutzes und ein allgemeiner Überblick über bauliche, einrichtungstechnische
und organisatorische Möglichkeiten zur Brandverhütung vermittelt. Der Brandschutzbeauftragte ist somit für den vorbeugenden Brandschutz und für organisatorische Brandschutzmaßnahmen im Betrieb verantwortlich und kann mögliche Gefahren frühzeitig erkennen und beurteilen.
Die Berechtigung, als Brandschutzbeauftragter tätig zu sein läuft 5 Jahre und muss somit regelmäßig erneuert werden. Zur Verlängerung ist der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung, eines Brandschutztechnikseminars oder des Brandschutzforums vorgesehen. Die besuchte Fortbildung wird in den Brandschutzpass eingetragen und verlängert die Gültigkeit um weitere 5 Jahre.
Nach der absolvierten Grundausbildung (100% Anwesenheitspflicht) und nach einer positiv bestandenen Abschlussprüfung.
Alle Personen aus Betrieben, die gemäß § 43 der Arbeitsstättenverordnung eine/n Brandschutzbeauftragte/n benennen müssen.
Gesetzliche Bestimmungen (Gewerbeordnung BGBl. Nr. 50/1974 und 253/1976,
Arbeitnehmer/innenschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994, Arbeitsstättenverordnung BGBl. Nr. 368/1998,
Tiroler Feuerpolizeiordnung LGBl. 47/1978) verpflichten daher die Unternehmer/innen,
Brandschutzvorkehrungen zu treffen und - abhängig von der Betriebsgröße - für die Organisation des
betrieblichen Brandschutzes einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Ausbildung ist in der „Technischen Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz“ (TRVB O 117) geregelt und umfasst 24 Lehreinheiten, die in 3 Tagen absolviert werden. Die Kurszeiten finden Sie jeweils bei dem gewünschten Termin.
Die Kurszeiten finden Sie beim gewünschten Termin, einen Überblick über die einzelnen Inhalte und die zeitliche Einteilung erhalten Sie zu Kursbeginn.
Eine Update-Förderung ist für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten seitens Land Tirol nicht vorgesehen. Weitere mögliche Förderungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite www.tirol.wifi.at/foerderungen. Mögliche Förderungen sind immer direkt mit der Förderstelle abzuklären. Wenn Sie die Ausbildung privat bezahlen gibt es jedenfalls die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. Auch diese Infos finden Sie auf unserer Förderseite.
Nach positiv absolvierter Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zeugnis, eine Teilnahmebestätigung und den Brandschutzpass, der 5 Jahre seine Gültigkeit besitzt. Diese Unterlagen gelten als Nachweise für die Behörden.
Die Unterlagen bekommen Sie direkt vor Ort. Bitte bringen Sie jedenfalls ein Passfoto für den Brandschutzpass mit.
Es sind keine speziellen Vorkenntnisse nötig. Von Vorteil ist es jedoch, sich schon vor Beginn der Ausbildung über den vorbeugenden Brandschutz im eigenen Betrieb und die vorhandenen Gegebenheiten zu informieren. Das stellt sicher, dass eine gute Vernetzung zwischen Lehrinhalten und Ihrer Praxis hergestellt werden kann.
Zum Unterricht zugelassen sind laut Vorgaben der TRVB ausschließlich akkreditierte Stellen, die neben der Ausbildungsberechtigung auch dazu befugt sind, die Brandschutzpässe auszustellen. Es erwarten Sie als Vortragende also Praktiker, die mit den entsprechenden Berechtigungen ausgestattet sind und mit Ihnen die Inhalte der Ausbildung erarbeiten.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 09.05.2023