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Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan – Aufstockungskurs Stufe 4
Für die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 4 müssen Personen sechs Monate Praxis als für die Stufe 2 ermächtigtes Organ nachweisen können. Weiters müssen ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben Begleitungen der Stufe 4 und die Absolvierung des Aufstockungskurses nachgewiesen werden. Der Aufstockungskurs kann erst nach den ersten sechs Monaten als STAO der Stufe 2 absolviert werden.
Inhalte:
- Wiederholung der Inhalte des Grundkurses
- Besonderheiten der Begleitung mit Blaulicht
- Anbringungs- und Verwendungsvoraussetzungen (insbesondere § 20 Abs. 1 KFG, § 26 StVO)
- Spezielle Erfordernisse der Ladungssicherung
- Spezielle Bescheidkunde Stufe 4
- Organisation und Abwicklung der Transportbegleitung
- Prüfung
- Es gelten zusätzlich zu den oben beschriebenen Kriterien dieselben Voraussetzungen wie für Stufe 2.
- Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 28.01.2021