Hintergrundgrafik
Filter setzen closed icon
Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
15
Diese Erweiterungsschulung ist notwendig, um Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht überprüfen zu dürfen. Dies gilt für alle Bauartengeschwindigkeiten über 50 km/h
Neue Termine sind in Planung

Derzeit ist kein Kurs verfügbar. Wir informieren Sie gerne, sobald der nächste Kurstermin fixiert ist. Klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche, um die Erinnerungsfunktion zu aktivieren.



Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 90 90 5-7436 an. Wir beraten Sie gerne!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 4,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66303024
FIX-Starter
210,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66303024
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 4,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66303014
210,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66303014

Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)

Beschreibung

Die Schulung im Ausmaß von vier Stunden beinhaltet Ergänzungen des Mängelkataloges für Klassen Lof, M2, M3, N1, N2, N3, O2, O3, O4.

Beachten Sie: Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ist folgender Kurs zusätzlich erforderlich:

Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG

Hinweis:

  • Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
  • Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
  • Bitte bringen Sie Ihren Bildungspass mit.
  • Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Überblick
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 03.05.2022