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Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG
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Gesetzlich verpflichtend zur Erweiterung der Berechtigung für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66304014
670,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66304014
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66304024
670,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66304024

Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG

Beschreibung

Sie erfahren den Grundaufbau und die Funktionen der Druckluftbremsanlage, gesetzliche Bestimmungen der § 57a-Überprüfung und praktische Übungen inklusive Skripten.
Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ist folgender Kurs zusätzlich erforderlich:

  • Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
Rechtliche Grundlagen:
Zur Erlangung der Berechtigung zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG von Schwerfahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h ist laut Gesetz ein Spezialkurs/eineGrundausbildung über Bremsanlagen und eine Erweiterungsschulung zur Begutachtung von Fahrzeugen über 3,5 t erforderlich.
Mindestens alle 3 Jahre müssen Sie die periodische Weiterbildung über Bremsanlagen besuchen.

Hinweis:
  • Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
  • Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
  • Bitte bringen Sie Ihren Bildungspass mit.
  • Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Überblick
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 20.04.2023