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Periodische Weiterbildung – Bremsanlagen (über 3,5 t)
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Dieser Kurs ist für die Aufrechterhaltung Ihres Bildungspasses mindestens alle 3 Jahre erforderlich. Für KFZ über 3,5 t und einer Bauartgeschwindigkeit über 50 km/h.
Ihr ausgewählter Termin
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306024
360,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306024
Weitere Termine
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306034
360,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306034
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306044
360,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306044
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ZEIT 8,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306014
FIX-Starter
360,00 EUR
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66306014

Periodische Weiterbildung – Bremsanlagen (über 3,5 t)

Beschreibung

Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG

Die konkreten Schulungsinhalte richten sich immer nach dem gesetzlich gültigen Stand und dienen zur Auffrischung und Ergänzung rechtlicher und technischer Änderungen.

Hinweis:

  • Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
  • Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
  • Bitte bringen Sie Ihren Bildungspass mit.
  • Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Überblick
Voraussetzungen

Gültiger Bildungspass mit den entsprechenden Befähigungen

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 03.05.2022