Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Taxischein Tirol - Online Vorbereitungskurs
Sofort buchbar - rund um die Uhr verfügbar
Sofort Online Ausbildung
Im Zuge der Online Anmeldung bezahlen Sie direkt die Kursgebühr und werden sofort für die Lernplattform freigeschaltet. Sie erhalten die Zugangsdaten per Mail und können dann umgehend mit dem Bearbeiten der Lerninhalte beginnen - selbstständig, Online, in Ihrem Tempo und zu den für Sie passenden Zeiten.
Diese Online-Vorbereitung bieten wir in Kooperation mit der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Tirol an. Alle Inhalte sind von Experten für Sie aufbereitet worden und stehen in unserer Lernplattform für Sie zur Verfügung.
Sie bereiten sich in diesem Online-Kurs selbstständig und individuell auf die Taxilenker:inprüfung vor. Die Lernzeiten können Sie ebenso frei wählen wie Ihren Prüfungstermin. Grundsätzlich findet einmal pro Monat eine Taxilenker:inprüfung statt..
Die Absolvierung dieser Online-Vorbereitung ist eine Voraussetzung für die Ablegung der Taxilenker:inprüfung.
Folgende Lerninhalte stehen für Sie bereit:
- Relevantes aus der Straßenverkehrsordnung
- Wichtige Themen aus dem Gewerberecht
- Grundlagen der Verkehrsgeografie für Taxilenker
- Preis- und Tarifrecht
- Funk- und Fernmeldewesen
- Arbeits- und Sozialrecht für Taxilenker
Ergänzend zu diesem Lerninhalten finden Sie Übungs- und Wiederholungsfragen, wichtige Links und Informationsquellen sowie weitere Lernelemente, die Sie bei Ihrer Vorbereitung unterstützen.
Ein umfangreiches Taxilenkerskript ist ebenfalls online in der Lernplattform verfügbar und kann durchgearbeitet und zum Lernen verwendet werden.
In der Lernplattform stehen Betreuungskontakte zur Verfügung, die Sie bei Fragen und Unklarheiten kontaktieren können. Damit können Sie sich bestmöglich und vor allem in Ihrem Tempo auf die Prüfung vorbereiten. Sie sind für 4 Monate in der Lernplattform freigeschaltet.
Die kommissionelle mündliche Prüfung wird durch die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW regelmäßig an verschiedenen Standorten organisiert und abgewickelt. Die Gebühren für den ersten Antritt zur Prüfung (Wiederholungsprüfung ist kostenpflichtig) und das Zeugnis sind im Gesamtpaket inkludiert. Mit dem Nachweis der erfolgreichen Prüfung können Sie bei der Behörde (in den Bezirken die jeweilige BH und in Innsbruck die Bundespolizeidirektion) die Ausstellung des Taxilenkerausweis beantragen.
Die nächstmöglichen Prüfungstermine werden laufend in der Lernplattform veröffentlicht. Die Anmeldung zu Ihrem gewünschten Termin können Sie einfach und unkompliziert per Mail vornehmen.
Wichtiger Hinweis zu Ihrer Anmeldung und zur Zahlung:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online und die Gebühr für das Gesamtpaket ist während der Buchung sofort zu bezahlen. Die Freischaltung zur Plattform erfolgt dann unmittelbar und Sie können sofort beginnen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung:
- Vollendung des 20. Lebensjahres und kein Probeführerschein der Klasse B
- Für die Online-Vorbereitung wird ein Gerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit Internet und Lautsprecher/Kopfhörer benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Taxilenkerausweises durch die zuständige Behörde:
- Abgeschlossene Ausbildung und Nachweis über erfolgreich abgelegte Taxilenkerprüfung
- Vertrauenswürdigkeit
In den letzten 5 Jahren vor Ausstellung des Taxilenkerausweises muss ein einwandfreier Leumund vorliegen. Zudem können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz oder andere Verkehrsgesetze dazu führen, dass die Vertrauenswürdigkeit nicht gegeben ist.
Dies liegt insbesondere dann vor, wenn es zu einem Führerscheinentzug gekommen ist oder eine Anhäufung von z.B. Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte vorab an die ausstellende Behörde und klären dort ab, ob nach
positiver Prüfung der Ausweis ausgestellt wird! - Körperliche Leistungsfähigkeit (wird von einem Arzt ausgestellt)
- Nachweis „Erste-Hilfe-Kurs“ -- mindestens 6-stündige Ausbildung (bei nach 1990 in Österreich ausgestellten Führerscheinen ist diese Ausbildung im Rahmen der Führerscheinausbildung erfolgt, hier genügt der Führerschein als Nachweis der Ausbildung)
Personen, die als Taxilenker tätig werden möchten und daher die Taxilenkerprüfung benötigen - siehe Voraussetzungen.
Nachdem Sie in unserer Lernplattform die Lerninhalte individuell durchgearbeitet haben, sind Sie fit für die Prüfung. Die Prüfungsgebühren sind in dem Gesamtpaket inkludiert. Es gibt regelmäßige Prüfungstermine zur Auswahl.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Fachgruppe Personenbeförderung der Wirtschaftskammer Tirol Ihren Prüfungsnachweis, mit dem Sie bei der Behörde Ihren Taxilenkerausweis beantragen können. Die Prüfungsgebühr für den ersten Prüfungsantritt ist im Paketpreis enthalten. Eine allfällige Wiederholungsprüfung ist kostenpflichtig (EUR 100,-). Die Gebühren für den Taxilenkerausweis sind direkt bei der Behörde zu entrichten und liegen bei ca. 50€.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung wird eine Gebühr von € 150,- von der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW in Rechnung gestellt. Diese bringen Sie am Tag der Wiederholungsprüfung entweder in bar mit bzw. zahlen Sie vor Ort mittels Bankomat- oder Kreditkarte.
- Kenntnisse der Bestimmungen der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr sowie der Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung
- Kenntnisse anderer einschlägiger gewerberechtlicher Vorschriften
- Kenntnisse über die Verkehrssicherheit sowie den Straßenverkehr betreffende Rechtsvorschriften, insbesondere jener, die sich auf das Taxi-Gewerbe beziehen
- Kenntnisse der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitszeitrecht
- Kenntnisse über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz, soweit sie sich auf das Taxi-Gewerbe beziehen
- entsprechende Ortskenntnisse, einschließlich der erforderlichen Verkehrsgeographie sowie für den Tourismus wichtige Kenntnisse
- Kenntnisse über die geltenden verbindlichen Tarife und sonstigen für das Taxi-Gewerbe relevanten preisrechtlichen Bestimmungen und
- Kenntnisse über die für Taxilenker relevanten fernmelderechtlichen Bestimmungen
- den Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen
Bei Nichtbestehen von maximal 2 Teilgebieten ist eine Wiederholungsprüfung in diesen beiden Prüfungsgegenständen möglich. Andernfalls muss die gesamte Prüfung neu abgelegt werden. Eine Wiederholungsprüfung (auch in nur 1-2 Gebieten) ist jedenfalls kostenpflichtig (EUR 100,-).
Die Einladung zur Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch durch die zuständigen Mitarbeiter der Fachgruppe der Beförderungsgewerbe PKW der Wirtschaftskammer Tirol.
Nachdem Sie die Lerninhalte durchgearbeitet haben und sich gut für die Prüfung vorbereitet fühlen, melden Sie sich direkt in der Lernplattform für Ihren gewünschten Prüfungstermin an. Die Prüfung wird ausschließlich durch die Fachgruppe organisiert und abgewickelt.
Prüfungssprache ist deutsch und die Prüfung kann nur in deutscher Sprache abgelegt werden. Auch die Vorbeitungs- und Lernmaterialien sind in deutscher Sprache aufgebaut!
Sie stellen bei der für Sie zuständigen Behörde den Antrag auf Ausstellung des Taxilenkerausweises. Alle Unterlagen (Attest des Hausarztes über die körperliche Leistungsfähigkeit) müssen Sie dort abgeben. Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Taxilenkerprüfung wird direkt an die zuständige BH oder für Innsbruck an die Bundespolizeidirektion geschickt. Ein Passfoto wird für den Taxilenkerausweis derzeit NICHT benötigt.
Die Gebühr für die Ausstellung des taxilenkerausweis ist direkt bei der Behörde zu bezahlen.
Die Taxiprüfung findet mündlich vor einer Prüfungskommission statt.
Die Kursgebühr ist sofort während der Anmeldung zu bezahlen. Sie werden dann umgehend für die Plattform freigeschaltet.
Es gibt keine Förderung für die Vorbereitung. Allerdings können Sie die Kosten für Ihre Taxilenkerausbildung beispielsweise steuerlich am Weg der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung geltend machen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Förderseite - www.tirol.wifi.at/foerderungen
Sie werden für 4 Monate für unsere Plattform freigeschaltet und können während dieser Zeit das Vorbereitungsangebot nutzen. Den Prüfungstermin wählen Sie individuell aus den verfügbaren Terminen.
Es stehen regelmäßig Prüfungstermine für die Taxiprüfung an verschiedenen Standorten zur Auswahl. Sie können Ihren Termin für die Taxilenkerprüfung individuell wählen.
Ja, die Online Vorbereitung auf die Taxilenkerprüfung ist eine Voraussetzung für die Prüfung. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt aus der Lernplattform. Die Gebühren für den ersten Antritt zur Taxiprüfung sind in dem Gesamtpaket enthalten. Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, ist die Wiederholungsprüfung kostenpflichtig (EUR 100,-).
In dem Gesamtpreis sind der Zugang zur Lernplattform für 4 Monate, die dort aufbereiteten Lerninhalte, Übungs- und Wiederholungsfragen und das digitale Taxilenkerskriptum sowie die Prüfungsgebühr für den ersten Antritt enthalten. Die Wiederholungsprüfung ist kostenpflichtig. Die Gebühr für die Ausstellung des Taxilenkerausweis ist direkt bei der Behörde zu bezahlen und beträgt aktuell EUR 50,-.
Die Inhalte für die Online Taxilenkerausbildung stehen in unterschiedlicher Form für Sie bereit:
- Präsentationen
- Übungsfragen
- Videosequenzen
- Übungsmaterial
- digitales Skriptum
- Kontakt für fachliche Fragen
- Links und weitere Quellen
Sie benötigen ein Gerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit Internet und Lautsprecher/Kopfhörer. Es muss keine Software installiert werden und es werden neben normalem Internetzugang keine speziellen Berechtigungen benötigt.
Grundsätzlich gibt es in Innsbruck mindestens einmal pro Monat einen Prüfungstermin.
Die Kosten für einen Taxiführerschein/Taxischein blaufen sich auf EUR 490,-
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 04.04.2023