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Drohnenpilot Advanced: Vorbereitungskurs zum Drohnenführerschein
Alles, was Sie für den gewerblichen Einsatz Ihrer Drohne wissen müssen
Drohnen boomen. Allein in Österreich sind schätzungsweise 100.000 der beliebten Fluggeräte unterwegs. Die meisten Drohnen werden von Hobbypiloten geflogen. Doch auch im gewerblichen Bereich sind Drohnen immer stärker im Kommen:
Drohnen eröffnen zahlreiche Anwendungsgebiete
Egal, ob meteorologische Messungen, Planungen in der Landwirtschaft, Vermessungen, Dokumentation von Baustellen, Werbefotografie oder Kamera-Einsatz in der Filmindustrie – die Anwendungsbereiche sind nahezu unerschöpflich.Im gewerblichen Bereich kommen meist Drohnen zum Einsatz, die als unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gelten. Für deren Betrieb sind zahlreiche Vorschriften zu beachten – in technischer, versicherungsrechtlicher und gesetzlicher Hinsicht. Als Drohnenpilot sind Sie dafür verantwortlich, diese einzuhalten, denn die Strafen sind beträchtlich: Bis zu 22.000 Euro werden bei Nichtbeachtung fällig.
Je nach Einsatzgebiet und Klasse Ihrer Drohne müssen Sie diese nicht nur bewilligen und versichern lassen. Sie benötigen auch eine luftfahrtrechtliche Befähigungsprüfung („kleiner Pilotenschein“). In Österreich wird diese von der Austro Control abgenommen.
Vorbereitung auf die Drohnen-Befähigungsprüfung
In der Ausbildung zum/zur Drohnenpilot:in – Advanced lernen Sie,- Drohnen der Klasse 1 professionell und sicher zu betreiben. Sie erarbeiten sich die Kenntnisse, die Sie benötigen, um die Drohnen-Befähigungsprüfung bei der Austro Control erfolgreich abzulegen – in Theorie und Praxis.
- insbesondere an Personen, welche ihre Drohnen bewilligungspflichtig einsetzen möchten. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Flüge und solche, die über den reinen Freizeitbetrieb hinausgehen. Auch Drohnen, die Film- oder Fotoaufnahmen anfertigen können, müssen bewilligt werden.
Inhalte:
- Technische Grundlagen und Aufbau von Drohnen
- Einteilung in Kategorien und Genehmigungsstufen
- Genehmigungsprozess für Drohnenflüge, insbesondere über dicht besiedeltem Gebiet
- Rechtliche Situation in Österreich und angrenzenden Ländern
- Flugverbotszonen und Einschränkungen des Betriebes
- Weitere rechtliche Themen: Datenschutz, Wettbewerbs- und Urheberrecht
- Steuerungsmöglichkeiten und Programmierung der Fernsteuerung
- SDK (Software Developer Kit)
- Akkupflege
- Versicherung des Fluggerätes
- Vorbereitungen vor dem Flug, Preflight-Check und sicherer Betrieb
- Flugwetter, Kartenlesen und Kompasskalibrierung
- Flugmodi und Einstellungen am Gerät
- Erste Schritte am Flugsimulator und Übungen mit Drohnen
- Fragen zum eigenen Gerät
- Tipps und Tricks in der Praxis, Outdoor-Flugpraxis
- Foto- und Videoaufnahmen professionell gestalten
- Führen des Logbuchs
- Apps, Buchtipps und nützliche Links
- Vorbereitung auf die Prüfung (Kategorie A2) bei der Austro Control
Sie verfügen idealerweise bereits über Grundkenntnisse im Umgang mit Drohnen, besitzen unter Umständen schon ein eigenes Fluggerät und möchten Ihre Drohne gewerblich oder über den reinen Freizeitbetrieb hinaus einsetzen.
Besitzer von Drohnen (uLFZ) der Klasse 1, die zu gewerblichen bzw. über reinen genehmigungsfreien Freizeitbetrieb hinausgehenden Zwecken betrieben werden. Darunter fallen insbesondere auch Flüge zu gewerblichen Zwecken, beispielsweise unter Verwendung von Kameras zur Erstellung von Luftaufnahmen.
Wir richten uns damit unter anderem an
- Baumeister
- ausführende Firmen
- Makler
- Werbeunternehmen
- Fotografen
- Filmteams
- Vermesser
- Versorgungsunternehmen
- Professionisten, die in professioneller Weise Luftaufnahmen erstellen wollen, um Kundenaufträge zu erfüllen oder Objekte zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und können sich in weiterer Folge bei Bedarf für die Prüfung A2 bei der Austro Control anmelden. Informationen dazu erhalten Sie bei uns.
Voraussetzung für die Prüfung A2 ist die absolvierte Online-Prüfung A1/A3. Diese Prüfung A1/A3 kann nach Registrierung direkt auf der Webseite der Austro Control abgelegt werden.
Prinzipiell ist es erlaubt, Drohnen per Kamerasteuerung zu fliegen, die Fachbezeichnung dafür lautet „First Person View“. Allerdings muss dazu ein Beobachter hinzugezogen werden, der jederzeit in die Steuerung eingreifen kann. Und der maximale Radius, in dem die Drohne bewegt wird, darf 500 Meter nicht überschreiten.
Für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gilt: Diese dürfen maximal 150 Meter hoch fliegen, Sichtkontakt muss gegeben sein.
- Drohnen bis 79 Joule Bewegungsenergie, das entspricht einem Aufprall einer 250 Gramm schweren Drohne aus 30 Metern Höhe, benötigen keine Bewilligung. Sie dürfen maximal 30 Meter hoch geflogen werden.
- Modell-Flugzeuge bis maximal 25 Kilogramm benötigen ebenfalls keine Bewilligung, zumindest bis zu einer Flughöhe von 150 Metern. Auf jeden Fall eine Bewilligung benötigen Drohnen, die als unbemannte Luftfahrzeuge gelten.
Wir haben für Sie alles Wissenswerte zum rechtlich einwandfreien Betrieb von Drohnen auf unserem WIFI-Tirol-Blog zusammengestellt.
Drohnen werden in Kategorien eingeteilt. Die wesentlichen Kriterien sind das Einsatzgebiet und die Gewichtsklasse. Daraus ergeben sich eine Kategorie und in weiterer Folge die Voraussetzungen, die im Bewilligungsverfahren zu erfüllen sind.
Egal, ob es sich um Fotos oder Filme für private oder gewerbliche Zwecke handelt – diese Drohnen müssen angemeldet werden: Einzige Ausnahme: Die Drohne fällt unter die 79-Joule-Grenze.
Der Drohnen-Führerschein heißt richtig „Befähigungsnachweis“. Dieser ist erst bei unbemannten Luftfahrzeugen der Kategorie C vorzuweisen. Die Prüfung dazu wird bei der Austro Control abgelegt.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 05.04.2023