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Qualifizierte Beurteilung von Gebäudesicherung inkl. Vertiefungsmodul ÖNORM B1301 'Nicht-Wohngebäude'
Die Objekt- oder Liegenschaftseigentümer haben daher die Verpflichtung, zahlreiche Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten durchzuführen. Dies dient dazu, für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen, den vom Grundstück und vom Objekt oder Gebäude ausgehenden Gefahren entgegenzuwirken und somit erkennbare Gefahren zu verhindern.
Daher sollten zu solchen Überprüfungen nur ausgebildete und fachkundige Personen herangezogen werden.
Die Objektsicherheitsprüfungen regeln:
- die ÖNorm 1300 – für Wohngebäude – regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen
- die ÖNorm 1301 – für Nicht-Wohngebäude – regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen
- Bei diesen Objektsicherheitsprüfungen sind sowohl die Prüfroutinen als auch die in den Normen vorgegebenen Objektsicherheits-Checklisten spezifisch, sowohl auf Wohn- als auch auf Nicht-Wohngebäude mit ihren Gesamtanlagen, stets individuell anzupassen und zu aktualisieren.
- Hervorzuheben ist besonders, dass diese Prüfungen – vor allem der Tragfähigkeit – bestehender Hochbauten eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe sind und vielfach Kenntnisse verlangen, die weit über die bei Planung und Ausführung von Neubauten erforderlichen Kenntnisse hinausgehen (z. B. Wissen über Bauweisen bzw. alte Baustoffe).
Inhalte:
- Prüfung von Objekten im Rahmen von Sichtkontrollen
- Kontrollpflichten auf Basis relevanter Normen und Gesetze
- Zusammenhänge mit dem Baurecht
- Zusammenhänge mit diversen Nebengesetzen
- Informationen zum letzten Stand der Technik
- Beurteilung von Gefahrenquellen
- Beurteilung von Haftungssituationen
- Umgang mit Objektsicherheitsprüfung und Prüfroutinen
- Praktisches Abschätzen von Gebäudenachrüstungen
- Erstellung von Feststellungsbefunden – Gutachten
- Wesentliche Unterschiede der ÖNORM B 1301 zur ÖNORM B 1300
- Bautechnik für Nicht-Wohngebäude
- Allgemeine Bereiche in Nicht-Wohngebäuden wie z. B. Freiparkplätze, Aufzüge, Schrankenanlagen, Spielplätze etc.
- Besondere Funktionsprüfungen für Schutzeinrichtungen
- Arbeitnehmerschutz - Arbeitsstättenverordnung
- Gewerbeordnung
- Praktische Umsetzung und Überprüfung
- Praktische Objektbegehung
- Baumeister
- Architekten
- Zivilingenieure
- Immobilieneigentümer
- Bauträger
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
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Letzte Änderung: 30.05.2023