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Berufspilotenausbildung
'Ready for Takeoff'
In der ca. zweijährigen Ausbildung bei Fly-West erlernen Sie in der modularen Ausbildung alle notwendigen Fertigkeiten, um im Cockpit eines Airliners als Co-Pilot:in zu arbeiten. Die Ausbildung wird mit der Berufspilotinnen- und Berufspilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge und „frozen ATPL“ abgeschlossen. Mit der Ausbildung zum Privatpiloten und zur Privatpilotin kann gleich nach der Schulausbildung begonnen werden. Mit 18 Jahren kann die Ausbildung zum Berufspiloten und zur Berufspilotin abgeschlossen werden.
Die Ausbildung umfasst sowohl eine praktische als auch theoretische Ausbildung. Gleich mit den ersten Flugstunden beginnt für die angehenden Piloten der Theorieunterricht. Nach 45 Stunden praktischer und 100 Stunden theoretischer Ausbildung ist die Grundausbildung abgeschlossen und nach erfolgreich abgelegten Prüfungen wird die Privtapilotinnen- und Privatpilotenlizenz ausgestellt. Dem Berufspiloten steht nun noch ein weiter Weg mit ca. 150 Flugstunden und 650 Stunden Theorieunterricht bevor. Aber nach etwa 18 Monaten hat auch er sein Ziel erreicht und trägt stolz seine Berufspilotenlizenz in Händen.
Für die Grundschulung stehen den angehenden Piloten drei Flugzeuge der Type Cessna C150 und C152 zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt Fly-West noch über eine viersitzige Piper PS-28 Turbo und zwei DA40 für die Instrumentenflugausbildung sowie ein zweimotoriges Flugzeug der Type DA-42 für die Ausbildung auf mehrmotorigen Maschinen. Für die Instrumentenflugausbildung wird auch ein Flugsimulator eingesetzt.
Fly-West hat 2007 mit dem Ankauf des ersten Schulungsflugzeuges und dem Ziel, Privatpiloten auszubilden, die Ausbildungstätigkeiten begonnen. Mittlerweile ist die Flotte auf sieben Flugzeuge angewachsen und aus der reinen Ausbildungsstätte für Privatpiloten wurde eine „Approved Training Organisation“ nach europäischem Standard mit dem Ziel, ein komplettes Ausbildungsprogramm vom Privatpiloten bis zum Linienpiloten anzubieten.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 05.04.2023