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Allergenkennzeichnungsverordnung
Allergenkennzeichnungsverordnung - Aufklärungs- und Informationspflicht in der Gastronomie seit 13.12.2014 verpflichtend
Seit 13.12.2014 ist die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft.
Die Kennzeichnungspflicht auf Speisekarten, somit die Allergenkennzeichnung bei „Abgabe loser Waren", wird damit verpflichtend.
Auf Fragen wie:
- Was kommt auf uns zu?
- Wie können wir den gesetzlichen Vorschriften gerecht werden?
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen: EU-Verordnung, Nationalstaatliche Verordnung, Leitlinie Allergeninformation, Leitlinie Personalschulung
- Naturwissenschaftliche Grundlagen: Was sind Allergien? Was sind Unverträglichkeiten? Hauptallergene – Ursache/Wirkung
- Allergenmanagement: Umsetzung im Gastronomiebetrieb
- Durchführung der Personalschulung und Erste-Hilfe in der Praxis
- Information in der Praxis: Kennzeichnung der verschiedenen gastronomischen Angebote, Zutatenlisten, Dokumentationslisten und Praxisübungen
Sie erhalten das nötige Wissen und die Berechtigung, schulungspflichtige Personen intern zu schulen.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 10.05.2022