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LAP-Vorbereitung Textileinzelhandel
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Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung Textileinzelhandel
lehre.fördern
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ZEIT 7,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 91115804
210,00 EUR Kursnummer: 91115804
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ZEIT 7,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 91115014
siehe Veranstaltung Kursnummer: 91115014
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ZEIT 7,00 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 91115024
siehe Veranstaltung Kursnummer: 91115024
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ZEIT 7,00 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 91115304
210,00 EUR Kursnummer: 91115304

LAP-Vorbereitung Textileinzelhandel

Beschreibung

Lehrlinge im dritten Lehrjahr, die sich gezielt auf die Lehrabschlussprüfung „Textileinzelhandel“ vorbereiten wollen, werden in diesem Vorbereitungskurs im Prüfungsfach Warenkunde für Bekleidung vorbereitet.
Das Programm umfasst Informationen über unterschiedliche Fasern, über deren Herkunft, ihre Eigenschaften, über die Verarbeitung (Stoffkunde) bis hin zur Textilpflege.

Hinweis:
Praxisnahes Trainieren und Vorbereitung auf das Verkaufsgespräch. Hierzu empfehlen wir, dass die Lehrlinge Artikel aus ihren Betrieben mitbringen.
Textilen Material- und Stoffkenntnissen, die für ein qualitativ hochwertiges Verkaufs- oder Reklamationsgespräch wichtig sind, werden ebenfalls nochmals intensiv wiederholt und erklärt.
Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer eine umfassende Mappe mit wichtigen Informationen und Praxisbeispielen zu dieser Thematik.

Zielgruppe

Für Lehrlinge, die sich gut auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten wollen

Förderungen - Kurskosten zurückholen
Über Lehre Fördern wird die vollständige Ausbildung des Lehrberufs sowie der Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen von Lehrlingen gefördert. Dieses Kursangebot erfüllt die Förderkriterien, vorausgesetzt das Kursende ist spätestens 20:00 Uhr. Informieren Sie sich jetzt und stellen Sie den Antrag für Ihre Förderung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 03.07.2023