Grafik für -Alles über Drohnen auf einen Blick | WIFI Blog
Film/Fotografie | WIFI Blog

Alles über Drohnen auf einen Blick | WIFI Blog

Egal, ob meteorologische Messungen, Planungen in der Landwirtschaft, Dokumentation von Baufortschritten, Werbefotografie, Logistik oder Kameraeinsatz in der Filmindustrie – die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind schier unerschöpflich. Was die wenigsten wissen: Der Himmel ist kein rechtsfreier Raum, der Betrieb von Drohnen unterliegt daher strengen Regeln.

Ausbildung zum Drohnenpiloten

Das WIFI Tirol bietet zwei Ausbildungslehrgänge für Drohnenpiloten an:

  • Der Drohnenpilot-Basis richtet sich an Hobbypiloten, die ihre Drohne vorwiegend privat nutzen.
  • Der Drohnenpilot-Advanced legt den Schwerpunkt auf den gewerblichen Einsatz von Drohnen. Dieser Drei-Tages-Kurs bereitet gezielt auf die Befähigungsprüfung bei der Austro Control vor.

In beiden Kursen lernen die Teilnehmenden die technischen Grundlagen des Drohnenflugs sowie die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen. Weiters stehen Flugvorbereitung und sicherer Betrieb auf dem Programm. Zahlreiche Drohnen können Foto- und Filmaufnahmen anfertigen. Die WIFI-Ausbildungen beschäftigen sich daher auch mit Datenschutz, Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Mangelnde Kenntnisse über Vorschriften

Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass Sie Drohnen bei der Austro Control melden müssen, sobald diese ein Kamera tragen? Oder dass Sie mit Spielzeug-Drohnen maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen? Oder dass es grundsätzlich verboten ist, mit Drohnen über Menschenansammlungen zu fliegen?

Falls Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten mussten, stehen Sie nicht allein da: Fast die Hälfte aller Drohnenbesitzer gibt an, die Vorschriften zum Drohnen-Flug nicht zu kennen. Und die andere Hälfte weiß bestenfalls ungefähr Bescheid. Das geht aus einer Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hervor.

„Drohnenpiloten tragen eine enorme Verantwortung. Denn wer seine Drohne nicht beherrscht oder die Luftfahrtsvorschriften missachtet, bringt sich selbst und andere in Gefahr“, weiß Wolfgang Lamprecht, Produktmanager am WIFI Tirol. Bisher gab es in Österreich noch keine schweren Unfälle oder Schäden durch Drohnen. Immer wieder kommt es allerdings zu Situationen, wo Drohnen gefährlich nahe an Hubschrauber, Flugzeuge oder Paragleiter herankommen – was selbstverständlich streng verboten ist.

Viele Drohnen müssen angemeldet werden

Seit einer Novelle des Luftfahrtgesetzes Anfang 2014 ist in Österreich genau geregelt, wie Drohnen kategorisiert und ob diese bei der Austro Control angemeldet werden müssen. „Eine wichtige Rolle spielen Gewicht, Einsatzgebiet und -zweck“, erläutert Wolfang Lamprecht. Fluggeräte unter 250 Gramm Abflugmasse müssen nicht bewilligt werden. Drohnen, die gewerblich eingesetzt werden, allerdings schon. „Auch Fluggeräte, die eine Kamera tragen, müssen angemeldet werden – ganz egal, ob damit Fotos oder Videos für den privaten oder gewerblichen Gebrauch angefertigt werden“, so Lamprecht.

Rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Drohnen

Fluggeräte bis 250 Gramm Abflugmasse gelten als Spielzeug. Diese Drohnen dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen und benötigen keine Bewilligung. Flugmodelle dürfen auf eine Höhe von 150 Metern aufsteigen und maximal 150 Kilogramm schwer sein. Sobald sie nicht ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst betrieben werden, gelten sie als unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (uLFZ). Sie müssen bei der Austro Control angemeldet werden. Flugmodelle und uLFZ benötigen zudem eine Haftpflichtversicherung. Mehr Info finden Sie auf www.tirol.wifi.at/blog/basiswissen-drohnen.

Das WIFI bietet zwei Ausbildungen für Drohnenpiloten an. „In der Basis-Ausbildung legen wir den Schwerpunkt auf den Hobbybereich. Der Advanced-Kurs ist für Piloten, die ihre Drohne gewerblich einsetzen möchten“, erklärt Wolfgang Lamprecht. Beide Kurse bereiten darauf vor, Drohnen sicher und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Luftraum zu bewegen. Der Advanced-Kurs beinhaltet zudem die Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung bei der Austro Control – damit darf man auch über besiedeltem Gebiet fliegen, sofern man über die notwendige Sondergenehmigung verfügt.

Fotos:

Titelbild: shutterstock | Dmitry Kalinovsky