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Förderungen für Selbstzahler:innen
Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die ihre Aus- und Weiterbildung selbst finanzieren.
- AK-Zukunftsaktie
- Ausbildungsbeihilfe
- Bildungsgeld update
- Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)
- Bildungsteilzeit
- Fachkräfteförderung
- Fachkräftestipendium
- Förderungen für Fachkräfteausbildung
- Förderungen für Aus- und Weiterbildungen
- Individualförderung (Aus- und Weiterbildungsbeihilfen)
- Lern- und Ausbildungsbeihilfe Landarbeiterkammer Tirol
- Milizausbildungsvergütung
- Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen
- Weiterbildungsbonus Tirol
Für die Gewährung der Förderung entscheidet alleinig die/der jeweilige Fördergeber:in. Bitte beachten Sie die genauen Fördervoraussetzungen. Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.
AK-Zukunftsaktie
Wer wird gefördert?
Es werden AK-Mitglieder gefördert.
Was wird gefördert?
- Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw. Standard)
- EDV Grundlagenkurse, die Bestandteil des ECDL Core bzw. Standard sind
- PC-Einsteiger-Seminare
- Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg (mind. 90 UE)
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung
- Werkmeisterschulen
- Assistenzberufe nach MABG (Einzelmodule siehe Richtlinie)
- Medizinischer Masseur gemäß MMHmG
- Digitalisierung
- Fortbildungskurse im Pflegebereich in Kooperation mit den ARGE-Altenwohnheimen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Beihilfe beträgt bis zu 30 % der nachgewiesenen und tatsächlich bezahlten Kurskosten inkl. Mehrwertsteuer bis maximal 1.300 Euro pro Bildungsabschluss.
Kurse mit Online Modulen (Blended-Learning) werden nur bei mindestens 30%iger Anwesenheit beim Bildungsanbieter vor Ort (Unterricht vor Ort) gefördert.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
Tel.: 0800/225522-1515
E-Mail: bildung@ak-tirol.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website der AK Tirol.
WIFI-Angebot | AK Zukunftsaktie
Ausbildungsbeihilfe
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben
- Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
- Wiedereinsteiger:innen
Was wird gefördert?
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen (mindestens zwei bis maximal drei Jahre) gefördert mit dem Ziel die beruflichen Qualifikationen von Arbeitskräften zu erhöhen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung.
- 35 % des Einkommensverlustes maximal € 350,- monatlich, bei vorheriger mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer
- 30% des Einkommensverlustes, maximal € 300,- monatlich, bei vorheriger mindestens sechsmonatiger bis vierjähriger Beschäftigungsdauer
- 150€ für Wiedereinsteiger/innen
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Bildungsgeld update
Wer wird gefördert?
- Selbständige Unternehmer:innen mit nicht mehr als neun Mitarbeiter:innen
- Arbeitnehmer:innen
- Freie Dienstnehmer:innen
- Lehrlinge
- Öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen
Was wird gefördert?
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden mit dem Ziel die berufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.
Die Förderung für Blended-Learning-Angebote wird bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen gewährt, sofern die Lehrveranstaltungen zu mindestens 30% in Präsenzform durchgeführt werden. Der Anteil des Online-Unterrichts darf dabei bis zu 70% der gesamten Lehrveranstaltungen umfassen.
Nachweis der erforderlichen Anwesenheit:
Eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung verlangt eine Anwesenheit in den Präsenzphasen sowie bei virtuellen Kursterminen (synchrones Lernen) von 75 %.
Zusätzlich müssen die E-Learning-Sequenzen (asynchrones Lernen) zu 100 % absolviert werden, wobei die gestellten Aufgaben zu 75 % erledigt werden müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die update Förderung wurde vom Land Tirol sozial gestaffelt und hängt für Kursstarts ab 1.1.2025 von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Es sind Fördersätze bis zu 30+20% möglich. Erste Informationen zur persönlichen Abhängigkeit der Fördersätze finden Sie in der Pressemitteilung des Landes Tirol.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
WIFI-Angebot | Bildungsgeld update
Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen die unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz ununterbrochen mindestens 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig (über der Geringfügigkeitsgrenze) bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren.
- Wenn Sie in den letzten 4 Jahren vor Beginn der Bildungskarenz mindestens 6 Monate bei der gleichen Arbeitgeberin oder dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren.
- Von diesen 6 Monaten müssen Sie unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz 3 Monate ohne Unterbrechung arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindestens zwei Monaten.
Das WIFI Tirol ist Ihr optimaler Ansprechpartner für die Kurszusammenstellung im Rahmen Ihrer Bildungskarenz. Verschaffen Sie sich auf unserer Website schon einmal einen Überblick über das umfassende Kursangebot.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: +43 5 0904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Bildungsteilzeit
Wer wird gefördert?
- Arbeiternehmer:innen, die unmittelbar vor Beginn der Bildungsteilzeit ununterbrochen mindestens sechs Monate arbeitslosenversicherungspflichtig immer im selben Arbeitszeitausmaß und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind
- Saisonarbeitskräfte (in diesem Fall gelten besondere Regelungen)
Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein. Zusätzlich muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 bis 50 % reduziert und weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindestens vier Monaten.
Das WIFI Tirol ist Ihr optimaler Ansprechpartner für die Kurszusammenstellung im Rahmen Ihrer Bildungsteilzeit. Verschaffen Sie sich auf unserer Website schon einmal einen Überblick über das umfassende Kursangebot.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten täglich 1,00 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die Sie Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit reduzieren. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 05 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Fachkräfteförderung
Wer wird gefördert?
- Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.
- Personen, die eine Ausbildungsbeihilfe oder/und Bildungsgeld update erhalten, kann für diese Ausbildung keine Fachkräfteförderung zuerkannt werden.
Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt.
Die Förderung beträgt 60% der Kurskosten, maximal € 4.800,--.
Es werden 50% nach Förderzusage und 50% nach Absolvierung der Maßnahme ausbezahlt.Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Arbeitsmarktförderung
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508-7871
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Fachkräftestipendium
Wer wird gefördert?
- Arbeitssuchende
- Personen, die wegen einer geplanten Ausbildung karenziert sind
- Selbständige Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit ruhend gemeldet haben
Was wird gefördert?
Wir fördern Ausbildungen in Österreich, die spätestens am 31.12.2025 beginnen, für Branchen in denen Fachkräfte fehlen unddie Ihnen einen Abschluss ermöglichen.
Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheit, Pflege und Sozialberufe.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie auf der Website des AMS Tirol. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Förderung für Fachkräfte-/Lehrausbildung
Wer wird gefördert?Die Fachkräfte-/Lehrausbildungen richten sich an Zeitarbeitskräfte mit einer (abgebrochenen) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung wie auch an angelernte Zeitarbeitskräfte, die einen Lehrabschluss anstreben und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge an den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) nach § 22d AÜG (SO-Beiträge) vollständig und pünktlich einbezahlt hat.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Fachkräfte-/Lehrausbildung fördert der SWF die Kosten des Vorbereitungslehrgangs und die anschließende außerordentliche Lehrabschlussprüfung. Ein Kompetenzcheck zeigt, welche Fähigkeiten bereits vorhanden sind. Der SWF begleitet Sie auf Ihrem Weg - sei es in der Elektro-/ Metalltechnik, als Betriebslogistikerin/Betriebslogistiker, Bürokauffrau/Bürokaufmann oder vieles mehr.
Wie hoch ist die Förderung?
Der SWF übernimmt gemäß der SWF-Leistungsordnung idgF die Kosten Ihrer Fachkräfte-/Lehrausbildung.
Zusätzlich erhalten Sie bei Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/Fachkräftestipendium einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Website: www.swf-akue.at
Tel.: 01 890 90 840
E-Mail: office@swf-akue.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Das Förderansuchen kann entweder über die Zeitarbeitskraft oder über das Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen gestellt werden. In jedem Fall sollte die Aus- und Weiterbildung bzw. Fachkräfte-/Lehrausbildung zwischen Zeitarbeitskraft und Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen abgesprochen werden.
Wenn die Zeitarbeitskraft den Förderantrag stellt, wird empfohlen, diesen rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Fachkräfte-/Lehrausbildung im SWF-Onlineportal einzureichen. Die aktuellen Formulare sind stets im Downloadbereich auf der SWF-Website zu finden
Förderung für Aus- und Weiterbildungen
Wer wird gefördert?Die Aus- und Weiterbildungen eignen sich für alle Zeitarbeitskräfte in einem aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis, die sich weiterentwickeln wollen und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge an den Sozial- und Weiterbildungsfonds nach § 22d AÜG (SO-Beiträge) vollständig und pünktlich einbezahlt hat.
Was wird gefördert?
Aus- und Weiterbildungen dienen dazu, Ihre Qualifikation am Arbeitsmarkt zu verbessern. Ob Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen, ob Sprachkurse oder diverse Aus- und Weiterbildungen speziell für Angestellte. Der SWF unterstützt Sie dabei, neue Fähigkeiten zu erlernen. Alle förderbaren Bildungsmaßnahmen befinden sich in dem SWF-Aus- und Weiterbildungsverzeichnis.
Wie hoch ist die Förderung?
Der SWF übernimmt gemäß der SWF-Leistungsordnung idgF die Kosten Ihrer Aus- und Weiterbildung.
Zusätzlich erhalten Sie bei Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/Fachkräftestipendium einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Website: www.swf-akue.at
Tel.: 01 890 90 840
E-Mail: office@swf-akue.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Das Förderansuchen kann entweder über die Zeitarbeitskraft oder über das Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen gestellt werden. In jedem Fall sollte die Aus- und Weiterbildung bzw. Fachkräfte-/Lehrausbildung zwischen Zeitarbeitskraft und Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen abgesprochen werden.
Wenn die Zeitarbeitskraft den Förderantrag stellt, wird empfohlen, diesen rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Fachkräfte-/Lehrausbildung im SWF-Onlineportal einzureichen. Die aktuellen Formulare sind stets im Downloadbereich auf der SWF-Website zu finden.
Individualförderung (Aus- und Weiterbildungsbeihilfen)
Wer wird gefördert?
Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger:innen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
Eine Vormerkung beim AMS sowie ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Beraterin bzw. dem zuständigen AMS-Berater ist notwendig.
Was wird gefördert?
Es werden Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung bzw. (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 100% der Kurskosten werden gefördert.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
AMS Tirol
Tel.: 050 904 740
E-Mail: ams.tirol@ams.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol.
Lern- und Ausbildungsbeihilfe Landarbeiterkammer Tirol
Wer wird gefördert?- Mitglieder der Landarbeiterkammer Tirol
- Kinder von Mitgliedern der Landarbeiterkammer Tirol (ab der 9. Schulstufe, haushaltszugehörig)
Was wird gefördert?
- Allgemeine Aus- und Weiterbildung (EDV Kurse, …)
- Fachkurse in der Land- und Forstwirtschaft (Facharbeiter- und Meisterausbildung, Waldaufseher, Berufsjäger)
- Ausbildungen in Gesundheitsbereichen
- Landwirtschaftliche und landwirtschaftsfremde Lehre
- Besuch von Fach-, Mittel- und Hochschulen
- Besuch von Universitäten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderbeträge werden berechnet und befinden sich zwischen 160 Euro und 300 Euro.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Landarbeiterkammer Tirol - Förderungsabteilung
Tel.: 05 9292-3003
E-Mail: lak@lk-tirol.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auch auf der Website der Landwirtschaftskammer Tirol.
Milizausbildungsvergütung
Wer wird gefördert?Anspruchsberechtigt sind unbefristet beorderte Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Miliztätigkeit, die mindestens 5 Tage Präsenzdienstleistung im Rahmen einer Milizübung oder Grundausbildung geleistet haben. Diese Tage müssen ab dem 1. 09.2024 erbracht worden sein.
Was wird gefördert?
Die Milizausbildungsvergütung unterstützt zivile berufliche Aus-, Fort-, und Weiterbildungen. Milizsoldaten können das Guthaben ihres persönlichen Ausbildungskontos nutzen, um ihre Qualifikationen für den zivilen Beruf zu erweitern und zu verbessern.
Wie hoch ist die Förderung?
Für jeden Milizübungstag („MÜ-Tag“) wird ein Betrag von derzeit 109,05 Euro gutgeschrieben. Das so entstandene Guthaben können Milizsoldaten für zivile berufliche Aus-, Fort-, und Weiterbildungen nutzen und ihre Qualifikation verbessern.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Bundesministerium für Landesverteidigung
Telefon: 050201 - 0
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Weitere Informationen zur Beantragung und den Antragsformularen finden Sie auf der Website des Bundesheeres.
Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen
- Freie Dienstnehmer:innen
- Lehrlinge
- Öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen
- selbstständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen
Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeisterschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab eine Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erreichen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Weiterbildungsbonus Tirol
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss oder dem Abschluss einer polytechnischen Schule
- Arbeitnehmer:innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind
- Selbstständige Unternehmer:innen mit maximal Pflichtschulabschluss, dem Abschluss einer polytechnischen Schule oder formal nicht anerkanntem beruflichen Abschluss im Ausland, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind.
Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus und Weiterbildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse.
Wie hoch ist die Förderung?
- die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inkl. MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren.
- pro Fördernehmerinnen und Fördernehmer können insgesamt maximal € 3.000,00 Förderung in Anspruch genommen werden.
- die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer hat einen Selbstbehalt von 10% bzw. jene Kosten zu tragen, die die maximale Förderung übersteigen.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7874
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesregierung / Abteilung Gesellschaft und Arbeit.