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Als Ordinationsassistentin sind Sie die erste Ansprechperson in der Arztpraxis für die Patienten. Neben der organisatorisch, administrativen Tätigkeit unterstützen Sie die Ärzte bei der Untersuchung und Betreuung von Patienten.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich Förderungen durch AK möglich
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Kursnummer: 15484024
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3.500,00 EUR Kursnummer: 15502024
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90,00 EUR Kursnummer: 15508014
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Kursnummer: 15480024
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Ausbildung zur Ordinationsassistenz

Beschreibung

Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz beträgt mindestens 650 Stunden.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und aus einem praktischen Teil.
Die praktische Ausbildung umfasst 340 Stunden und erfolgt in einer ärztlichen Ordinationsstätte, ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbstständigen Ambulatorium, einer Santitätsbehörde bzw. in einer nicht bettenführenden Organisationseinheit einer Krankenanstalt.

Genaue Aufstellung der Lehreinheiten für die Förderungen: Zusatzblatt für das AMS.

Beschreibung: Aufnahmegespräch - Ordinationsassistenz und Medizinische Verwaltungsfachkraft
Beschreibung: Ausbildung zur Ordinationsassistenz

Mit dem Medizinische-Assistenzberufe-Gesetz 2013 (MABG) wurden neue medizinische Assistenzberufe geregelt.
Das Tätigkeitsfeld von Ordinationsassitenten und -assistentinnen umfasst neben der administrativen und organisatorischen Tätigkeit in Arztpraxen oder Sanitätshäusern auch die Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten wie bei der Blutabnahme und standardisierter Durchführung von Stuhl-, Harn-, und Blutuntersuchungen in Form von Schnelltests. Weitere Aufgabenfelder sind die Praxishygiene, Reinigung, Sterilisation und Desinfektion und Wartung der Medizinprodukte sowie die Abfallentsorgung.

Inhalt:

  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation
  • Medizinische Assistenzleistungen und standardisierte Diagnoseprogramme
  • Administration und Organisation in der Ordination
  • Arzneimittellehre und Rezeptierkunde
  • Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
  • Anatomie und(Patho-)Physiologie – Organsystem
  • Anatomie und(Patho-)Physiologie – Bewegungsapparat
  • Kommunikation und Praktikumsreflexion

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Beschreibung: Kommissionelle Abschlussprüfung Ordinationsassistenz

Nach erfolgreichem Abschluss der kommissionellen Prüfung erhalten Sie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ordinationsassistent/in".
Um am 13.06.23 zur kommissionellen Prüfung antreten zu dürfen, muss vorab das Pflichtpraktikum absolviert werden.

Überblick
Multimedia
Voraussetzungen

  • Besuch der Informationsveranstaltung und persönliches Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
  • Erfolgreiche Absolvierung der neunten Schulstufe
  • Vollendung des 18. Lebensjahres vor Antritt des gesetzlichen Praktikums
  • Ärztliches Attest (Original, nicht älter als drei Monate)
  • Strafregisterauszug (Original, nicht älter als drei Monate)
  • Vier Wochen vor Kursbeginn ist abzugeben: Bestätigung eines aufrechten Dienstverhältnisses gemäß § 5 Abs 1 durch den Dienstgeber für die berufsbegleitende Ausbildung oder Bestätigung über Meldung beim AMS und Praktikumsplatz. Ist beides nicht gegeben, kann eine Versicherung über das WIFI erfolgen. Dabei fallen zusätzlich Kosten an.

Weiterführende Informationen zu Strafregisterbescheinigung und Gesundheitlicher Eignung finden Sie unter:
www.oesterreich.gv.at
www.sozialministerium.at
Kundenstatements
Carina ERHART
Inhalt und Umfang wurden bestens vermittelt.
Carina ERHART
Häufige Fragen FAQs
Bildungskarenz/Bildungsteilzeit

Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 14.03.2023