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Berufsreifeprüfung Maschinenbau – 1. Semester
Teilnehmer:innen, die bei der Berufsreifeprüfung die Fachbereichsprüfung (Schulprüfung) Maschinenbau ablegen wollen, können sich in diesem Kurs darauf vorbereiten. Im Rahmen dieses Lehrganges wird besonders darauf Bedacht genommen, dass die Lehrinhalte vernetzt vermittelt werden. Dabei steht die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen anhand von praxisbezogenen Beispielen im Vordergrund. Eigenständigkeit und die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung wird durch moderne Unterrichts- und Lernmethoden gefördert. Die Unterstützung durch die Trainer:innen erfolgt durch verstärktes Teamteaching während der Präsenzeinheiten und durch die ständige Kontaktmöglichkeit über E-Mail über die gesamte Dauer des Lehrganges.
Dabei werden folgende Inhalte vermittelt:
- Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung im Ausbildungsschwerpunkt Fertigungstechnik
- Statik in der Ebene im Ausbildungsschwerpunkt Mechanik
- Kraft- und formschlüssige Verbindungen im Ausbildungsschwerpunkt Maschinenelemente
- Grundlagen zur Erstellung einer normgerechten technischen Zeichnung im Schwerpunkt Konstruktionsprinzipien
Beachten Sie: Der Antrag auf update-Förderung muss für jedes Semester spätestens 14 Tage nach Kursbeginn beim Land Tirol eingereicht werden!
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 21.03.2023