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Berufsreifeprüfung Informationsmanagement und Medientechnik - 1. Semester
Teilnehmer:innen, die bei der Berufsreifeprüfung als Fachbereichsprüfung Informationsmanagement und Medientechnik ablegen wollen, werden nach dem durch das Bundesministerium vorgegebenen Lehrplan in folgenden Inhalten unterrichtet:
- Überblick über Informatiksysteme
- Auswirkungen von Informatik im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich
- Video- und Audiogrundlagen
- Bildbearbeitung
- HTML-Grundlagen
- Verwendung aktueller HTML-Software
- Multimedia im Internet
- Datensicherheit
- Vorbereitung auf die Projektarbeit
- Urheberrecht, Datenschutz, E-Commerce-Gesetz
- Hardwaregrundlagen im Mediabereich
- Netzwerk- und Internetgrundlagen
- Datenbankgrundlagen
- Scripte, Makros
ADOBE ID
Um die Kurszeit so effizient wie möglich nutzen zu können, bitte wir Sie Ihre Adobe ID bereit zu halten, oder schon vor Kursbeginn ein Konto zu erstellen. Im folgenden Video finden Sie eine Anleitung, wie Sie auf www.adobe.com Ihr Konto erstellen können. Somit sparen Sie wertvolle Kurszeit für sich selbst und andere Teilnehmer.Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 16.09.2021