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Hygienebeauftragte:r in Ordinationsstätten und Gruppenpraxen
Auf Grund des § 117b Abs. 2 Z 9 Ärztegesetzes 1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2015 können die Ordinationsstättten und Gruppenpraxen für den hygienischen einwandfreien Betrieb einen Hygiene-Verantwortlichen bestimmen.
Der Hygiene-Verantwortliche hat eine Abschätzung des Infektionsrisikos vorzunehmen und die erforderlichen Hygiene-Anweisungen dem Leistungsspektrum der Ordinationsstätte anzupassen.
Die Anforderungen an die Hygiene sind entsprechend der Risikobewertung gemäß § 2 für die jeweilige Ordinationsstätte in einem Hygieneplan festzulegen.
Bei dieser Ausbildung wird Ihnen das theoretische Fachwissen übermittelt, welches Sie für die Arbeit als Hygienebeauftragte:r in den ärztlichen Ordinationsstätten und Gruppenpraxen benötigen. Zusätzlich werden Sie durch praktische Beispiele auf Ihre neue Aufgabe vorbereitet.
Die Lehrinhalte sind in folgende Kapitel gegliedert:
- Hygiene - Basis
- Hygiene - Krankheitserreger
- Hygiene - Immunsystem
- Hygiene - Hygieneplan
- Abfallwirtschaft
- Laborpraxis
- Gesetzliche Grundlagen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gute Kenntnisse in deutscher Schrift und Sprache (min. B2)
- Berufserfahrung im Gesundheitswesen
- Ordinationsassistenten:in
- Medizinische Verwaltungsfachkräfte
- Medizinische Fachkräfte
Nach Abschluss der Fortbildung können Sie Einfluss auf Prozesse in Ihrem Unternehmen nehmen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Sie kennen sowohl die gesetzlichen und normativen Regelungen zur Betriebs- und Personalhygiene, als auch die Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die damit verbundenen Inhalte von Hygieneschulungen.
Die fortlaufende, systematische Erfassung, Analyse und Interpretation der Daten zu den Infektionen wie auch die Anforderungen an Hygienepläne.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 18.06.2024