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Medizinprodukteberater
Ihre Aufgaben umfassen die Information und Beratung von Ärzten, Krankenpflegepersonal, Technikern etc. Sie fungieren als Verbindungsglied zwischen Lieferanten und Anwendern. Sie erklären ihre Produkte, weisen in deren sichere Handhabung ein und dokumentieren Informationen beim Einarbeiten des medizinischen Personals für das eigene Unternehmen.
Inhalte:
- Definition des Medizinproduktes, Entwicklungsbackground, Abgrenzung von Arzneimitteln, Software, Kosmetikprodukten, EMV-Regelung, Desinfektionsmitteln, Bioziden, persönlicher Schutzausrüstung, Maß- und Eichrecht und Strahlenschutz/-VO
- Regelung der Gewerbeordnung, freie MP-VO
- Kenntnis der EU-Richtlinien, Änderung vom 15.6.2016
- Medizinproduktegesetz, Novellen und Verordnungen
- Normen und Symbole für Medizinprodukte
- Harmonisierte europäische und internationale Normen (EN,ISO), Zusammenspiel IEC, ISO,EN und nationale Normen
- Medizinische und anatomische Grundkenntnisse und Fachausdrücke
- CE-Kennzeichnung
- Klassifizierung von Medizinprodukten, Zertifizierung, Risikoanalyse, Listung von IVDs
- Post Market Surveillance
- Qualitätsmanagement
- Behörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens: BMG, BASG,AGES MEA, ÖBIG,GÖG/MP-Register, BIQG
- Begriffe und relevante Auszüge aus folgenden Gesetzen: Arzneimittelgesetz (AMG), Elektrotechnikgesetz (ETG), Maß- und Eichgesetz (MEG), Krankenanstaltengesetz (KAG), Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), Gehobene Medizinisch-Technische Dienste-Gesetz (MTDG), Kardiotechnikergesetz (KTG), Kranken- und Kuranstaltengesetz (KaKuG), Preisgesetz, Vergabegesetze
- Medizinprodukteberater und Mitarbeiter, die schon für ein Medizinprodukte-Unternehmen tätig sind
- Naturwissenschaftlich, medizinisch oder medizintechnisch ausgebildete Personen
- Personen mit medizinischen und/oder technischen Grundkenntnissen
- Mitarbeiter von Sanitätshäusern
- Hilfskräfte, Mitarbeiter von Apotheken, Drogisten
- Mechatroniker
- Elektrofachhandel (Verkauf, Auftragsentgegennahme, beratende Bürokräfte)
- Kosmetiker, Fußpfleger
Bei positiv bestandener Prüfung erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 02.05.2022