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Vorbereitung auf die Personalverrechner-Prüfung
Das 1x1 für Personalverrechner
In unserem Personalverrechner-Lehrgang werden Sie optimal auf die betrieblichen Anforderungen und die Personalverrechner-Prüfung vorbereitet. Anhand von praktischen Fallbeispielen wird die Personalverrechnung in arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht aufgearbeitet.
Inhalte:
- Abrechnungstechnik: Laufende Bezüge, sonstige einmalige Zahlungen, Verrechnung von Zulagen und Zuschlägen, Sonderprobleme der Abrechnungstechnik, branchenspezifische Abrechnungen
- Abgabenverrechnung: Abrechnung mit der Gebietskrankenkasse und der Unfallversicherungsanstalt, dem Finanzamt und der Gemeinde
- Sozialversicherungsrecht: Pflichtversicherung, Beitragsgrundlagen
- Steuerrecht: Einkommensteuer, Kommunalsteuer, Grundzüge BAO
- Grundzüge des Arbeitsrechts
- Sonstige Rechtsmaterien: Familienlastenausgleichsgesetz, Lohnpfändungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz
- Personen, die bereits mit Aufgaben der Lohn- und Gehaltsverrechnung betraut sind und ihr Wissen nun vertiefen und erweitern möchten
- Personen, die die WIFI-Personalverrechner-Prüfung ablegen möchten
Für den Abschluss der Personalverrechner-Prüfung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
Abschluss mit einem WIFI-Zeugnis
Nach dem Besuch des Vorbereitungskurses treten Sie zur schriftlichen WIFI-Prüfung an.
Im Anschluss an die positiv abgeschlossene schriftliche Prüfung können Sie zur mündlichen WIFI-Personalverrechner-Prüfung antreten.
Wenn sowohl die schriftliche Prüfung als auch die mündliche Prüfung positiv abgelegt wurde, erhalten Sie Ihr WIFI-Zeugnis.
Super Trainer, super Kurs. Würde ich jederzeit wieder besuchen.
Ich bin gerne hier und habe schon einige Kurse hier besucht. Die Räume sind schön hell, das Raumklima gut. Der Pausenraum ist auch super. :)
Folgende Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts erfüllt sein:
- Besuch des WIFI Vorbereitungskurses auf die Personalverrechner-Prüfung
- Nachweis über eine zweijährige praktische Tätigkeit in der Personalverrechnung
- oder
- Nachweis über eine einjährige praktische Tätigkeit in der Personalverrechnung bei HAK/ HLW Matura-Abschluss (Rechnungswesen muss Maturafach sein) bzw. bei einem einschlägigen Hochschulabschluss (z.B. BWL)
- oder
- Besuch des Grundlagenkurses Lohn- und Gehaltsverrechnung. In diesem Fall ist kein Praxisnachweis erforderlich.
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil.
- Die schriftliche Prüfung beinhaltet alle im Kurs behandelten Themen und dauert 5 Stunden.
- Die mündliche Prüfung besteht aus den Themenbereichen Personalverrechnung, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Die Prüfungsdauer beträgt pro Bereich 15 Minuten.
Ja. Die bestandene schriftliche Prüfung ist eine Grundvoraussetzung für den Antritt zur mündlichen Prüfung.
Ja. Aufbauend auf Ihre Ausbildung zur Personalverrechnerin/zum Personalverrechner und Ihrer gesammelten Berufspraxis, können Sie unsere Personal-Verrechner-Akademie besuchen. In der Personal-Verrechner-Akademie werden neue Themen behandelt und bereits bekannte Themen vertieft und intensiviert. Nähere Informationen zur Personal-Verrechner-Akademie finden Sie hier.
Grundlagenkenntnisse in der Personalverrechnung werden im Vorbereitungskurs auf die Personalverrechner-Prüfung vorausgesetzt.
Wenn Sie derzeit über kein oder nur geringes Wissen in der Lohn- und Gehaltsverrechnung verfügen, können Sie sich das fehlende Wissen in unserem Lohn- und Gehaltsverrechnung – Grundlagenkurs aneignen.
2018 ist eine Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes in Kraft getreten, die den Zugang zur selbstständigen Berufsausübung neu geregelt hat: Wenn Sie sich als Buchhalter:in, Bilanzbuchhalter:in oder Personalverrechner:in selbsständig machen wollen, ist eine mündliche Fachprüfung an der Meisterprüfungsstelle der WKO abzulegen.
Der schriftliche Teil der Fachprüfungen gemäß WIFI Prüfungsordnung kann in der Regel im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 (BiBuG 2014) durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist dann nur noch der mündliche Teil an der Meisterprüfungsstelle abzulegen.
Diese Änderung betrifft Sie nur, wenn Sie selbstständig in den Buchhaltungsberufen tätig werden möchten! Zwischen dem 11.04.2014 und dem 01.09.2018 abgelegte WIFI Prüfungen sind davon nicht betroffen.
Fragen zur Selbstständigkeit in den Buchhaltungsberufen (Buchhaltung, Bilanzbuchhaltung, Personalverrechnung) beantwortet Ihnen gerne die Bilanzbuchhaltungsbehörde bzw. die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol.
Bei der WIFI Prüfungsordnung bleibt alles gleich: Wenn Sie den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil am WIFI erfolgreich absolvieren, erhalten Sie als Nachweis über die Höherqualifizierung auch weiterhin Ihr persönliches WIFI Zeugnis, dessen Wert in den Unternehmen der Tiroler Wirtschaft unangefochten besteht.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 17.04.2023