Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
Fachausbildung Rechtskanzleiassistenz
Fachausbildung mit Lehrabschluss auf dem 2. Bildungsweg
Sie sind in einer Rechtskanzlei tätig und möchten die Lehrabschlussprüfung bzw. Zusatzprüfung Rechtskanzleiassistent:in ablegen? Sie möchten gerne in einer Kanzlei arbeiten und benötigen Spezialkenntnisse aus dem Anwaltswesen?
Mit dem Lehrgang werden Sie optimal auf die Lehrabschlussprüfung Rechtskanzleiassistenz auf dem zweiten Bildungsweg vorbereitet.
Von der Rechtsanwaltskanzleiassistenz werden vielfach Spezialkenntnisse aus dem Anwaltswesen erwartet, die über die allgemeine Büroausbildung hinausgehen. Egal, ob Sie bereits in einer Kanzlei tätig sind oder erst beginnen wollen – mit der aktiven Teilnahme an unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich zur vollwertigen Rechtskanzleiassistenz. Unser Trainerteam bringt Ihnen das gesamte Aufgabenspektrum einer Rechtskanzleiassistenz nahe – von der Pflicht bis zur Kür. Der Themenkreis erstreckt sich vom richtigen Umgang mit Mandantinnen und Mandanten und der Kommunikation mit Gerichten und Behörden bis zur korrekten Auskunftserteilung inklusive der Abfragen der öffentlichen Register und der strikten Grenze zur Rechtsauskunft. Die österreichische Rechtsordnung ist ebenso Inhalt wie der Aufbau der Behörden. Selbstständige Bearbeitung der Fristen, Kurrentien und das Erstellen von Kostenverzeichnissen, weiters auch webERV und der Umgang mit dem Archivium (FB/GB) ist Inhalt dieses Kurses.
„Mit der Ausbildung wird den spezifischen Berufsanforderungen in einer Rechtsanwaltskanzlei exakt nachgekommen. Wir sind froh, dass in diesem Bereich eine für unsere Mitarbeiter:innen erstklassige Ausbildung angeboten wird, die für alle in einer Kanzlei tätigen Personen einen Mehrwert schafft“ Univ.-Prof. Dr. Franz Pegger von der Innsbrucker Kanzlei Pegger Kofler & Partner
Inhalte:
- Kaufmännisches Rechnen
- Buchhaltung
- WSV-Wirtschaftskunde und Schriftverkehr
- Schriftverkehr mit Anwaltskanzleien, Gerichten und Behörden
- Einführung in das Rechtssystem, Zivilverfahren, Strafverfahren
- Arbeitsrecht
- Kostenrecht
- Büroorganisation und Klientinnen- und Klientenbetreuung
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Kurrentien
- Exekutions-/Insolvenzrecht
- Geschäftsfall am Computer
- Kommissionelle Prüfungssimulation
- Interesse an der Tätigkeit im Kanzleibereich
- sehr gute Deutschkenntnisse
Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- 12 Monate facheinschlägige Praxis in Vollzeit – Nachweis durch Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin (zB.: Dienstzeugnis, Arbeitsbestätigung oder Sozialversicherungsauszug); bei Beschäftigung in geringerem Ausmaß verlängert sich dieser Zeitraum; Kurszeiten werden nicht auf die Praxiszeit angerechnet.
Gesetzliche Grundlage: §23 Abs.5 lit. a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
- Personen, die sich für die Tätigkeit in einer Rechtskanzlei qualifizieren möchten
- Personen, die bereits in einer Kanzlei tätig sind und sich weiterbilden möchten
- Personen, die die Lehrabschlussprüfung Rechtskanzleiassistent am zweiten Bildungsweg absolvieren wollen
- Personen, die neu in diesen Beruf einsteigen wollen
- Wiedereinsteiger
- Personen, die ihre beruflichen Chancen verbessern wollen
Mit erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung sind Sie nicht nur auf die Lehrabschlussprüfung bestens vorbereitet, sondern auch die ideale Wahl für jede Kanzlei.
Ja. Im Kurs werden alle, für die Lehrabschlussprüfung, relevanten Themen behandelt.
Neben dem regelmäßigen Kursbesuch ist allerdings auch mit einem gewissen Maß an Lernzeiten abseits der Kurszeiten zu planen.
Nein. Der Kursbesuch bietet eine optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung, ist aber keine verpflichtende Voraussetzung für den Antritt zur Lehrabschlussprüfung.
- Vollendetes 18. Lebensjahr / Volljährigkeit
- Nachweis über für den Lehrberuf relevante Praxiszeiten oder
- Nachweis über den Besuch facheinschlägiger Kurse, Ausbildungen, Schulen oder Berufsschulen
Nein. Die Lehrabschlussprüfung wird vom Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol organisiert und abgewickelt.
Nein. Für die Lehrabschlussprüfung ist eine separate Anmeldung beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol erforderlich.
Ja. Mit der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung erhalten Sie das Lehrabschlussprüfungszeugnis und sind Fachkraft im jeweiligen Beruf.
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 18.09.2024