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Vorbereitung auf die Buchhalterprüfung
Sie haben bereits gute Buchhaltungskenntnisse sowie Praxis im Finanz- und Rechnungswesen und wollen die Buchhalterprüfung ablegen? In unserem Vorbereitungskurs vermitteln Ihnen unsere Expertinnen und Experten das notwendige Können und Wissen zum Ablegen der WIFI-Buchhalterprüfung.
Inhalte:
- Buchhaltungstheorie und Buchhaltungspraxis
- Grundzüge der Kostenrechnung
- Bürgerliches Recht und Unternehmensgesetz
- Steuerrecht
- Zahlungs- und Kapitalverkehr
Testen Sie Ihr Wissen!
Machen Sie den Buchhaltung Einstufungstest und finden Sie Ihren passenden Kurs.
Zum Buchhaltung Einstufungstest
Für die Zulassung zur WIFI-Buchhalterprüfung:
- Besuch des WIFI-Vorbereitungskurses auf die Buchhalterprüfung und
- Mindestens 1,5-jährige Tätigkeit im Rechnungswesen / Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie oder HBLA benötigen eine mindestens 1-jährige Praxis im Rechnungswesen / Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Hochschulstudiums (Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) können ohne Praxisnachweis antreten,
- Personen, die bereits eine gute Ausbildung im Finanz- und Rechnungswesen haben
- Und/oder eine entsprechende mehrjährige Praxis im Rechnungswesen nachweisen können
Für den Abschluss der Buchhalterprüfung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
Abschluss mit einem WIFI-Zeugnis
Nach dem Besuch des Vorbereitungskurses treten Sie zur schriftlichen WIFI-Prüfung an.
Im Anschluss an die positiv abgeschlossene schriftliche Prüfung können Sie zur mündlichen WIFI-Buchhalterprüfung antreten.
Wenn sowohl die schriftliche Prüfung als auch die mündliche Prüfung positiv abgelegt wurde, erhalten Sie Ihr WIFI-Zeugnis.
Mit der Buchhaltungs- und Bilanzierungsausbildung optimieren Sie Ihr Potenzial und schaffen sich darüber hinaus die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung.
Super Kurs. Praxisbezogen, aktuell, strukturiert und gut kommuniziert.
Ich bin sehr zufrieden mit dem Kurs und ich fand die Vortragenden sowie die Betreuung durch das WIFI sehr gut.
WIFI Kurse sind echt zu empfehlen. Die Möglichkeit des Online-Kurses ist gerade für Berufstätige sehr angenehm.
Für den Kursbesuch müssen Grundlagenkenntnisse in der Buchhaltung vorhanden sein.
Wenn Sie noch keine Vorkenntnisse in der Buchhaltung haben, können Sie sich mit unseren Kursen Buchhaltung I und Buchhaltung II ein Grundlagenwissen aneignen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Kurs der Richtige für Sie ist, können Sie auf unsere Website einen Einstufungstest durchführen.
Zum Test gelangen Sie hier.
Ja. Folgende Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts erfüllt sein:
- Besuch des WIFI Vorbereitungskurses auf die Buchhalterprüfung
- Nachweis über eine 1 ½ jährige praktische Tätigkeit im Rechnungswesen oder
- Nachweis über eine einjährige praktische Tätigkeit im Rechnungswesen bei HAK bzw. HLW Matura-Abschluss (Rechnungswesen muss Maturafach sein) oder
- Nachweis über einen einschlägigen Hochschulabschluss (Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik)
- Die Buchhalterprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Die schriftliche Buchhalterprüfung dauert 5 Stunden.
- Die mündliche Buchhalterprüfung besteht aus den Gegenständen Buchhaltung, Steuerrecht, Bürgerliches Recht & Unternehmensrecht und Zahlungsverkehr.
- Die Prüfungsdauer pro Gegenstand beträgt 15 Minuten.
Ja. Ein Antritt zur mündlichen Prüfung ist erst nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung möglich.
Nein. Die HAK-Matura bzw. HWL-Matura ist kein Ersatz für die Buchhalterprüfung.
2018 ist eine Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes in Kraft getreten, die den Zugang zur selbstständigen Berufsausübung neu geregelt hat: Wenn Sie sich als Buchhalter:in, Bilanzbuchhalter:in oder Personalverrechner:in selbsständig machen wollen, ist eine mündliche Fachprüfung an der Meisterprüfungsstelle der WKO abzulegen.
Der schriftliche Teil der Fachprüfungen gemäß WIFI Prüfungsordnung kann in der Regel im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 (BiBuG 2014) durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist dann nur noch der mündliche Teil an der Meisterprüfungsstelle abzulegen.
Diese Änderung betrifft Sie nur, wenn Sie selbstständig in den Buchhaltungsberufen tätig werden möchten! Zwischen dem 11.04.2014 und dem 01.09.2018 abgelegte WIFI Prüfungen sind davon nicht betroffen.
Fragen zur Selbstständigkeit in den Buchhaltungsberufen (Buchhaltung, Bilanzbuchhaltung, Personalverrechnung) beantwortet Ihnen gerne die Bilanzbuchhaltungsbehörde bzw. die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol.
Bei der WIFI Prüfungsordnung bleibt alles gleich: Wenn Sie den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil am WIFI erfolgreich absolvieren, erhalten Sie als Nachweis über die Höherqualifizierung auch weiterhin Ihr persönliches WIFI Zeugnis, dessen Wert in den Unternehmen der Tiroler Wirtschaft unangefochten besteht.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 27.02.2024