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Blitzschutz – Erdungsanlagen
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Der Kurs vermittelt praxisbezogen das notwendige Wissen zum Thema Blitzschutz und Erdungsanlagen im Hinblick auf die verbindliche ÖVE/ÖNORM E 8049-1
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 16,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 52352014
420,00 EUR Kursnummer: 52352014

Blitzschutz – Erdungsanlagen

Beschreibung

Elektrotechniker:innen, Betriebselektriker:innen, ElektroPlaner:innen sowie Betreiber:innen und Projektanten von elektrischen Anlagen werden in diesem Seminar praxisbezogen mit der ÖVE/ÖNORM EN 62305-Reihe für den äußeren und inneren Blitzschutz vertraut gemacht.

Inhalte:
Es werden die relevanten Vorschriften, Normen und technischen Regelwerke für den äußeren und inneren Blitzschutz sowie die aktuellen Veränderungen der relevanten Vorschriften behandelt.
· Blitzschutz Risiko-Management
· OIB-Richtline 4,
· VEXAT und
· Seveso III
werden als Definition der notwendigen Maßnahmen besprochen. Die Maßnahmen zur Trennungsabstandsreduktion, und wenn nicht möglich, die Ersatzmaßnahmen mit Sekundärgefährdung, sind ein wichtiger Bestandteil des Seminares.
Die Anforderungen an die Erdungsanlage werden entsprechend der
· OVE E 8101,
· OVE E 8014,
· ÖVE/ÖNORM EN 62305 und
· entsprechend den Mittelspannungsvorgaben behandelt.
Der Blitzschutzpotenzialausgleich, der innere Blitzschutz, die Überprüfung und Protokollierung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen runden das Seminar ab.

Zielgruppe

  • Elektrotechniker:innen
  • Betriebselektriker:innen
  • Elektroplaner:innen
  • Betreiber:innen
  • Projektanten
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

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Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
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Letzte Änderung: 20.04.2023