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IWT - Österr. Schweißtechniker
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Ziel des Lehrganges ist es, den Teilnehmer:innen die geforderten und weiterführenden nationalen und internationalen technischen Kenntnisse für Schweißaufsichtspersonen zu vermitteln.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
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Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 75,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 56304014
1.905,00 EUR Kursnummer: 56304014

IWT - Österr. Schweißtechniker

Beschreibung

Zielgruppe:

  • Schweißwerkmeister (SWM)
  • Absolventinnen und Absolventen des IWS-Lehrganges (IWT Teil 1)
Voraussetzungen:
  • Erfolgreicher Abschluss des Schweißwerkmeister-Lehrganges
  • Für den Erhalt des nationalen staatlichen Zeugnisses ist die Vorlage des Schweißwerkmeister-Zeugnisses erforderlich
  • Teilnehmer:innen, welche die Zugangsvoraussetzungen (Werkmeisterschule oder 4-jährige Fachschule) der IIW erfüllen, bekommen das IWT-Diplom der IIW.
Inhalte:
  • Schweißverfahren und Ausrüstung
  • Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen
  • Konstruktion und Berechnung
  • Fertigung und Anwendungstechnik
  • Qualitätssicherung
Hinweis: Der Kursbeitrag beinhaltet den Lehrgang inklusive der Skripten und der Prüfungsgebühr, jedoch keine Diplomausstellungskosten.

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Überblick
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 20.04.2023