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Statische Berechnung von Stahltragwerken nach Eurocode 3 für Ausführungsklasse 1+2 nach EN 1090
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Möchten Sie statische Berechnungen und Bemessungen im einfachen Stahlbau selbst durchführen?
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 24,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 56305024
680,00 EUR Kursnummer: 56305024
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Am Wochenende
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 56305014
680,00 EUR Kursnummer: 56305014

Ausbildung Statische Berechnung von Stahltragwerken

Beschreibung

Sie lernen die grundlegenden Anforderungen der relevanten Normen (Eurocode 0, 1 und 3 sowie der EN 1090) kennen. Sie berechnen und bemessen (händisch und EDV-unterstützt) einfache statische Systeme aus der Praxis.

Inhalte:

  • Rahmenbedingungen der EN 1090 und deren Ausführungsklassen
  • Grundlagen der Tragwerksplanung
  • Einwirkungen auf Tragwerke
  • Grundlagen der Berechnung und der Bemessung von einfachen Tragwerken
  • Händische Berechnung von einfachen statischen Systemen
  • EDV-unterstützte Berechnungen und Bemessungen

Hinweis: Mit diesem Kurs erlangen Sie keine Befugnis der statischen Berechnung.

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Voraussetzungen

  • Grundkenntnisse in der Statik und Bemessung

Empfohlen (aber keine Voraussetzung) für:
  • Meister im Metallgewerbe
  • Werkmeister
  • HTL-Absolventinnen und Absolventen
  • geprüfte Schweißaufsichtspersonen, die grundlegende mathematische und statische Vorkenntnisse besitzen
Zielgruppe

Techniker und Konstrukteure, die Berechnungen und Bemessungen für die Ausführungsklassen 1 und 2 nach EN 1090 durchführen möchten

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 20.04.2023