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Fachkunde für Leiter von Deponie-/ Baurestmassen- und Recyclinganlagen
Fachkunde und Qualitätssicherung Baurestmassenaufbereitungsanlagen von Recyclingbaustoffen
Inhalte Abfall allgemein:
- Begriffsdefinitionen
- Abfallkatalog samt Spezifizierungen
- Entsorgung gefährlicher Abfälle
- Deponieklassen
- Zuordnung von Abfällen
- Vorerhebung als grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchung
- Deponieeinrichtungen
- Aufgaben
- Charakterisierung mit analytischer Untersuchung (Gesamtbeurteilung)
- Deponiegenehmigungsverfahren
- Erlass lw. Rekultivierung
- Qualitätssicherungssystem
- Abbruchnorm
- Richtlinien des Baustoffrecyclingverbandes
- CE-Kennzeichnung
- Bundesabfallwirtschaftsplan
- ALSAG
- Stammdaten
- Anlagenregistrierung
- Rechtliche Vorgaben
Mindestens ein Jahr einschlägige Praxis. Der Kursbesuch ist auch vor Nachweis dieser Praxis möglich.
- Zukünftige Leiter und Stellvertreter der Eingangskontrolle von Bodenaushub-, Inertabfall- oder Baurestmassendeponien
- Geschulte Leiter der Eingangskontrolle von Baurestmassenaufbereitungsanlagen für die Qualitätssicherung
- Rückbaukundige Personen im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Das Zeugnis erhalten Sie nach positivem Prüfungsabschluss und Nachweis der notwendigen Praxis.
Der Deponieleiterkurs soll insbesondere jenen Praktikern, welche auf Deponien oder Recyclinganlagen tätig sind, die theoretischen Grundlagen und Vorgehensweisen näherbringen.
Sehr guter und interessant gestalteter Kurs.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 28.01.2021