Hintergrundgrafik
Filter setzen closed icon
Lehrgang für allgemeine Sprengarbeiten
30
Eignen Sie sich die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse an, um die gesetzliche Prüfung zur Durchführung allgemeiner Sprengarbeiten erfolgreich abzulegen.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
Neue Termine sind in Planung

Derzeit ist kein Kurs verfügbar. Wir informieren Sie gerne, sobald der nächste Kurstermin fixiert ist. Klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche, um die Erinnerungsfunktion zu aktivieren.



Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 90 90 5-7266 an. Wir beraten Sie gerne!

Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 90,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57840014
FIX-Starter
1.235,00 EUR Kursnummer: 57840014

Lehrgang für allgemeine Sprengarbeiten

Beschreibung

Inhalte:

  • Theoretische und praktische Ausbildung zur Durchführung von Sprengarbeiten
  • Die gesetzlichen Vorschriften für den Bezug, die Beförderung, Lagerung, Ausgabe und Vernichtung von Sprengstoff und Zündmitteln
Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • 100%ige Anwesenheitspflicht
Wichtig: Teilnahmeberechtigt ist nur, wer spätestens zu Kursbeginn eine Verlässlichkeitsbescheinigung und ärztliche Bestätigung der Eignung vorweisen kann!
Abschluss

Am Ende des Lehrganges findet eine kommissionelle Abschlussprüfung statt.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 28.01.2021