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Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten - ADR - Allgemeiner Teil und Straße
Gemäß § 11 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das mit der Beförderung zusammenhängende Befüllen und Verpacken sowie Be- oder Entladen umfassen, eine/n (oder mehrere) Gefahrgutbeauftragte/n zu benennen.
Diese Ausbildung berechtigt zur Funktion des Gefahrgutbeauftragten. Im Abstand von 5 Jahren muss diese Berechtigung durch eine Schulung und eine Prüfung erneuert werden. Diese Auffrischung können Sie ebenfalls im Rahmen dieser Ausbildung absolvieren.
Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Beratung des Unternehmens in Bezug auf gefährliche Güter
- Schulung der Arbeitnehmer
- Durchführung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen
- Verhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
- Klassifizierung der gefährlichen Güter
- Verpackungsvorschriften sowie Anforderungen an Tanks
- Aufschriften und Gefahrenzettel
- Vermerk in den Beförderungspapieren
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Fahrpersonal bzw. Besatzung
- Sicherheitsanweisungen
- Zusammenladeverbote und Vorsichtsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- Verkehrs- und/oder Fahrregeln und -beschränkungen
- Kommissionelle Abschlussprüfung
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!
Gewohnte Qualität wie bei allen bisher besuchten Kursen.
Ja, die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten gilt 5 Jahre. Für eine Verlängerung bitte machen Sie im letzten Jahr der Gültigkeit die Ausbildung erneut.
Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten schließt mit einer Prüfung ab. Diese wird zum Abschluss der Ausbildung abgehalten.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 28.01.2021