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Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan – Grundkurs Stufe 2
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Mit dieser Ausbildung tragen Sie einen großen Teil dazu bei, dass Österreichs Straßen sicherer werden und Schwertransporte sicher begleitet werden.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 32,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 57936014
735,00 EUR Kursnummer: 57936014

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan - Grundkurs Stufe 2

Beschreibung

Straßenaufsichtsorgane werden zur Durchführung von Transportbegleitungen bei Sondertransporten (überschwer, überbreit und überlang) bestellt. Dafür sind die Ausbildung und Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2 notwendig.

Voraussetzungen zur Vereidigung:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Keine relevanten Verwaltungsstrafen
  • Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
  • Lenkerberechtigung C und C+E
  • Deutsche Sprache
  • Bei Wiederbestellung Auffrischungskurs und Tätigkeitsnachweis
Für die Vereidigung ist die verkehrliche Zuverlässigkeit in verwaltungs- und strafrechtlicher Hinsicht notwendig. Für die Ausbildung sind diese Nachweise nicht erforderlich. Diese sind gemäß den Vorgaben der Verkehrsabteilung des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt der Vereidigung zu erbringen.

Inhalte Theorie:
  • Straßenverkehrsordnung
  • Kraftverkehrsgesetz
  • Brückenkunde
  • Tunnelkunde
  • Behörden
  • Rechte und Pflichten
  • Ladungssicherung
  • Strafprozessordnung
  • Verwaltungsstrafgesetz
  • Prüfung
Inhalte Praxis:
  • Kreuzungsregelung
  • Absperrung von Ein- und Ausfahrten bei Autobahnen
  • Überprüfung eines Sondertransportes betreffend die Bescheidauflagen
  • Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!

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Kundenstatements
Roland NORZ
Empfehlenswerte Ausbildung, sehr kompetente Vortragende, bestens organisiert.
Roland NORZ
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

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Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
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Letzte Änderung: 28.01.2021