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Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Gemäß Vorgabe der SFK-VO
Sie werden zur Sicherheitsfachkraft gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ASchG) und der SFK-Verordnung ausgebildet.
Inhalte:
- Einführung und Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen und Normen
- Grundsätze für die Organisation des Arbeitnehmerschutzes
- Ergonomie: Grundlagen und Anwendung
- Sicherheit von Arbeitssystemen
- Arbeitsstoffe-Chemie
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
- Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- Psychologische und betriebssoziale Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Schnittstellen mit verwandten Gebieten
Sie können diesen Lehrgang besuchen, wenn Sie über eine adäquate Ausbildung mit 2-jähriger Praxis verfügen oder 4 Jahre betriebliche Tätigkeit und eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung nachweisen.
Als adäquate Ausbildung gelten laut SFK-Verordnung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschule (in beiden Fällen nur von technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtungen)
- Reifeprüfung einer Höheren Technischen Lehranstalt
- Abgeschlossene Meisterprüfung
- Abgeschlossene Werkmeisterschule oder vergleichbare Ausbildung
Die Fachausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Während der Ausbildung finden Zwischentests statt. Über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhalten Sie ein Zeugnis ausgestellt.
Die Sicherheitsfachkraft berät und kontrolliert zu Themen wie:
- Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutz
- Arbeitsgestaltung
Es werden primär die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und betriebsinterne Organe wie z.B. die Sicherheitsvertrauenspersonen unterstützt und beraten.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 28.01.2021