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Befähigungskurs Fußpflege
Perfektionieren Sie Ihre Fähigkeiten unter Anleitung der Experten und Expertinnen und bereiten Sie sich optimal auf die bevorstehende praktische Befähigungsprüfung vor.
Modelle mit folgenden Arbeitsvorgaben sind selbst zu organisieren und mitzubringen: viel Hornhaut, Schwielen, Hühneraugen, eingewachsene Nägel, verdickte Nägel (Pilz-, Holznägel)- wie Prüfungsmodell.
Mitzubringen sind:
- Kompletter Instrumentensatz mit gewohnten Klingen
- Prothetikmasse mit Zubehör wie Pinsel, Lampe usw. (falls vorhanden)
- Orthesenmasse, egal welche Marke (falls vorhanden)
- Fräseraufsätze (müssen nicht neu sein)
- Druckschutz in jeglicher Form, z. B. Silikon, Tubischlauch und ähnliches (falls vorhanden)
- Klebespangen und gerne auch die sonst verwendeten Spangen, um noch auf die Positionierung eingehen zu können - wenn vorhanden
- Für Okklusivverbände 1 Paar Kompressionsstrümpfe und Peha-haft® Fixierbinde latexfrei
Hygiene:
- Mundschutz
- Schutzbrille
- Einweghandschuhe
- Weiße Arbeitskleidung
- Liegenabdeckung
- 4 weiße Handtücher
- ein Model am Freitag ab 13 Uhr für Nagelprothetik
- zwei handwerklich schwere Modelle am Samstag (1. Model um 9.15 / 2. Model um 13.00)
Werfen Sie einen Blick auf die WKO-Seite. Dort finden Sie alles rund um die Branche von Kosmetiker:innen, Fußpfleger:innen und Masseur:innen.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 09.04.2024