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Betriebsleiter – Teil I
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Nach der bestandenen Maschinistenprüfung bildet der erste Teil des Betriebsleiter-Lehrgangs den Einstieg zur Bestellung eines Betriebsleiters.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 130,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 67705014
FIX-Starter
1.500,00 EUR Kursnummer: 67705014
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 130,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 67705024
1.500,00 EUR Kursnummer: 67705024
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 130,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 67705034
1.500,00 EUR Kursnummer: 67705034

Betriebsleiter - Teil I

Beschreibung

Inhalte:

  • Mathematik
  • Physik
  • Mechanik
  • Werkzeug- und Maschinenkunde
  • Werkstoffkunde
  • Hydraulik
  • Pneumatik
  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Arbeitnehmer:innenschutz
  • Schriftliche Zwischenprüfung
Anmeldung: Mittels Anmeldeformular schriftlich an das WIFI Innsbruck, mit persönlichen Daten, Kopie des Lehrabschlusszeugnisses, Lebenslauf mit Originalunterschrift, Kopie des Maschinistenzeugnisses, Bestätigung über die Seilbahnpraxis und Bekanntgabe, ab wann und für welche Anlage der Betroffene vorgesehen ist, Nachweis über Fremdpraxis. Sie können das Anmeldeformular unter t: 05 90 90 5-7266 anfordern.
Voraussetzungen

  • Abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung
  • Zwei Jahre Seilbahnpraxis
  • Positiv abgeschlossene Maschinistenausbildung
  • Bei nicht facheinschlägigen Berufsausbildungen bzw. ohne Lehre mindestens fünf Jahre Seilbahnpraxis
  • Mindestalter 21 Jahre
Kundenstatements
Andreas KURZEMANN
Praxisnah, kompetent und interessant gestaltet.
Andreas KURZEMANN
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 03.04.2023