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Fachausbildung Einzelhandel
LAP auf dem 2. Bildungsweg
Der Lehrabschluss ist eine sehr wichtige Qualifikation am Arbeitsmarkt - gerade in Zeiten des Fachkäftemangels. Um den Lehrabschluss nachzuholen - oder auch als Zusatzqualifikation abzuschließen - ist es nie zu spät.
Sie möchten sich beruflich neu orientieren? Sie möchten schon lange Ihren Lehrabschluss nachholen?
Die Fachausbildung bietet Ihnen bei praktischer Erfahrung die Möglichkeit, die Lehrabschlussprüfung zu absolvieren.
In diesem Lehrgang erwerben Sie das Wissen, das Sie bei der Lehrabschlussprüfung brauchen. Durch einen abwechslungsreichen Mix zwischen theoretischen Einheiten und praktischen Beispielen, bei denen Ihre Erfahrung gefragt ist, werden Sie in den dafür notwendigen Fachgebieten vorbereitet.
Inhalte:
- Wirtschaftskunde
- Marketing, Verkaufstechnik, Verkaufskunde
- Kaufmännisches Rechnen
- Geschäftsfall Einzelhandel
- Präsentation
- Fachgespräch
Bei der Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung Einzelhandel ist ein Schwerpunkt zu wählen.
Die Wahl des Schwerpunktes sollte sich auf bereits vorhandene Vorkenntnisse beziehen.
Die Vermittlung des Fachwissens zu Ihrem gewählten Schwerpunkt ist nicht Teil der Fachausbildung Einzelhandel.
Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
- Vollendung 18. Lebensjahr
- Für die LAP Einzelhandel muss ein Fachbereich gewählt werden, in dem Spezialwissen vorhanden sein muss (z. B. Textil, Lebensmittel, Sport, Schuh).
- 12 Monate facheinschlägige Praxis in Vollzeit – Nachweis durch Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin (z. B. Dienstzeugnis oder Sozialversichtungsauszug); bei Beschäftigung in geringerem Ausmaß verlängert sich dieser Zeitraum; Kurszeiten werden nicht auf die Praxiszeit angerechnet.
Personen, die die Lehrabschlussprüfung Einzelhandelskauffrau/-mann auf dem zweiten Bildungsweg ablegen möchten
Super!
Ja. Bei der Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung müssen Sie einen Schwerpunkt (z. B. Lebensmittelhandel, Textilhandel, Sportartikelhandel, …) wählen.
Nein. Der Kursbesuch bietet eine optimale Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung, ist aber keine verpflichtende Voraussetzung für den Antritt zur Lehrabschlussprüfung.
- Vollendetes 18. Lebensjahr / Volljährigkeit
Nein. Die Lehrabschlussprüfung wird vom Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol organisiert und abgewickelt.
Nein. Für die Lehrabschlussprüfung ist eine separate Anmeldung beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol erforderlich.
Ist die Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg ein vollwertiger/gleichgestellter Lehrabschluss?
Ja. Mit der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung erhalten Sie das Lehrabschlussprüfungszeugnis und sind Fachkraft im jeweiligen Beruf.
Im Kurs werden alle, für die theoretische Prüfung und den Geschäftsfall, relevanten Themen behandelt. Das Fachwissen aus dem gewählten Schwerpunkt wird nicht durchgenommen und muss bereits vorhanden sein (z. B. durch Praxiszeiten, erstes, zweites Lehrjahr, …).
Neben dem regelmäßigen Kursbesuch ist allerdings auch mit einem gewissen Maß an Lernzeiten abseits der Kurszeiten zu rechnen.
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 11.11.2024