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Werkmeisterschule für Technische Chemie und Umwelttechnik – 2. Semester
Die Teilnehmer der WIFI-Werkmeisterschule vertiefen in vier Semestern ihr chemie- und umwelttechnisches Wissen und erwerben Kenntnisse in wirtschaftlichen und persönlichkeitsbildenden Fächern.
Schulkostenförderung Förderungen durch AK möglich
Ihr ausgewählter Termin
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 280,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
Kursnummer: 92542014
2.950,00 EUR Kursnummer: 92542014

Werkmeisterschule für Technische Chemie und Umwelttechnik – 2. Semester

Beschreibung

Dieses Semester umfasst:

  • Deutsch und Kommunikation
  • Angewandte Mathematik
  • Allgemeine und anorganische Chemie einschließlich angewandter Physik
  • Organische Chemie
  • Analytische Chemie einschließlich angewandte Physik
  • Chemische Technologie einschließlich Umwelttechnik
  • Chemische Verfahrenstechnik einschließlich Umwelttechnik
  • Chemisches Laboratorium und Technikum
  • Diverse schulautonome Pflichtgegenstände
Die schulautonomen Pflichtgegenstände können an weiteren Wochentagen stattfinden. Der Laborunterricht wird zum Teil geblockt geführt.

Förderung: Das 2. Semester der Werkmeisterschule für Technische Chemie und Umwelttechnik wird durch das Land Tirol über die Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen gefördert. Höhe der Förderung: 30 % der Kurskosten als Basisförderung.

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Bildungskarenz/Bildungsteilzeit

Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 24.04.2023