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Vorbereitung auf die Ingenieur-Qualifizierung
'Ingenieur' und 'Ingenieurin' als Qualifikationsbezeichnung
Das Ingenieurgesetz 2017 wertet die Standesbezeichnung Ingenieure und Ingenieurinnen (Ing.) zur international anerkannten Qualifikation auf.
Dieser Kurs zielt punktgenau auf angehende Ingenieur:innen ab, welche sich auf das Fachgespräch zur Höherqualifizierung auf nationalem Qualifikationsrahmen (NQR) Stufe 6 im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens vorbereiten möchten.
Zur Ergebnissicherung und zur Steigerung der Nachhaltigkeit des Fachgespräches zur/zum Ingenieur:in ist es von Vorteil, wenn die Teilnehmer:innen im Rahmen des Kurses ihre erarbeiteten Kompetenzbeschreibungen laut Antragsformular reflektieren und sich selbst auf das Fachgespräch und ebenso die Präsentation professionell vorbereiten.
Inhalte:
1. Abend: Input zu Präsentationstechnik, Unterstützung bei der Strukturierung Ihrer Handlungskompetenzen laut Antragsformular.
2. und 3. Abend: Zeit, um in Peergroups an Ihrer Selbstpräsentation zu arbeiten.
4. Abend: An diesem letzten Kursabend halten Sie Ihren Kurzvortrag und bekommen Feedback.
Gemäß § 2 Z 2 und 3 IngG erfüllen Personen mit folgenden Qualifikationen die Voraussetzungen:
- Reife- und Diplomprüfung einer österreichischen HTL und 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Ein gleichwertiger ausländischer Bildungsabschluss und 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Postsekundärer Abschluss und technischer tertiärer Berufsabschluss und 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Tertiärer technischer Berufsabschluss (Meister/Befähigung) und Reifeprüfung (bzw. dem Reifeprüfungsniveau entsprechende Prüfung wie Berufsreifeprüfung oder Lehre mit Matura) und 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung ab Meister-/Befähigungsprüfung
Personen, die beabsichtigen, das Fachgespräch zur/zum Ingenieur:in abzulegen, und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen.
Nach einem positiven Fachgespräch mit einer Experten-Kommission wird die Ingenieurs-Qualifikation verliehen, welche sich auf demselben Niveau wie der Bachelor befindet.
Nein, so wie bei allen anderen Bildungswegen muss im Verlauf der fachbezogenen Praxis dieses Niveau realisiert werden und am Ende (d.h. zum Zeitpunkt des Fachgespräches) vorliegen.
Nein, das IngG 2017 fordert ausdrücklich, dass Praxiszeiten nach dem Abschluss der letzten notwendigen Bildungsmaßnahme erworben werden.
Ja, wenn das Studium eine fachliche Übereinstimmung mit einem HTL-Abschluss aufweist. Hochschulische Abschlüsse, die dem Bologna-System entsprechen, sind aber ohnedies den NQR/EQR-Niveaus 6-8 bereits automatisch zugeordnet. Auch diese Personengruppe muss eine mindestens dreijährige facheinschlägige Praxis nach Beendigung des Studiums nachweisen.
Derzeit gibt es nur für die Bereiche Technik sowie Land- und Forstwirtschaft die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin.
Ja, wobei naheliegende Bereiche, die mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen, ebenfalls zulässig sind (z.B. Abschluss in der Fachrichtung Maschinenbau, Tätigkeit im Bereich Mechatronik).
Die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung erfolgt seit 1. Mai 2017 gemäß dem an diesem Tag in Kraft getretenen Ingenieurgesetz 2017 (IngG 2017, BGBl Nr. 23/2017) im Rahmen eines qualitätsgesicherten Zertifizierungsverfahrens. Dieses besteht aus:
- Der Prüfung der Formalvoraussetzungen gemäß § 2 IngG 2017 (entspricht dem bisherigen Verfahren),
- Absolvierung eines Fachgespräches über die erworbene Berufspraxis mit Fachexperten bzw. Fachexpertinnen,
- Verleihung der Qualifikationsbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin.
Durch das neue Verfahren sind die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen von Ingenieurinnen und Ingenieuren (kurz „Ing“) auf dem Niveau der Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) und damit verbunden des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zertifiziert. Dadurch wird die bisher nur in Österreich bekannte Qualität von Ing. auch international sichtbar(er) und verwertbar(er).
Da der Ing. der Stufe 6 gleichwertig (nicht gleichartig) der Qualifikation des Bachelors ist, erhalten Ingenieure und Ingenieurinnen und die sie beschäftigenden Unternehmen jene Anerkennung, die ihnen auf Grund der in Theorie und Praxis erworbenen Kompetenzen zusteht.
Der NQR ist eine 8-stufige Skala von Kompetenzniveaus, die Bildungsabschlüsse nach den erreichten Lernergebnissen einstuft. Dabei werden jeweils Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen beschrieben, um den Abschluss in die jeweilige Stufe einordnen zu können. Die im österreichischen NQR verwendeten Kriterien entsprechen den im europäischen Qualifikationsrahmen verwendeten Begriffen.
Damit sind österreichische Zuordnungen zu einer bestimmten Stufe unmittelbar europaweit vergleichbar. Absolventen und Absolventinnen von Bildungsabschlüssen können auch international belegen, über welche Qualifikation sie verfügen. Aus der Einreihung eines Bildungsabschlusses sind aber keine rechtlichen Ansprüche ableitbar.
Nachzuweisen ist eine positive Reife- und Diplomprüfung einer HTL sowie eine nachfolgende mindestens dreijährige, fachbezogene Praxis an Tätigkeiten, die typischerweise von HTL Absolventen bzw. Absolventinnen durchgeführt werden.
Ja. Voraussetzung ist ein Bildungsabschluss, der einer Reife – und Diplomprüfung an einer österreichischen HTL mindestens gleichwertig ist sowie drei Jahre entsprechende Praxis. Die Gleichwertigkeit ist entweder aufgrund einer Nostrifikation gegeben oder es erfolgt eine Bewertung durch das Bundesministerium für Bildung gemäß dem Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016). Gegebenenfalls sind Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen erforderlich.
Ja. Die Qualifikation Ingenieur bzw. Ingenieurin setzt sich aus höherer Fachtheorie, höherer Allgemeinbildung und dem Nachweis berufspraktischer Handlungskompetenz im Fachbereich zusammen. Den inhaltlichen Bezugspunkt bilden dabei vor allem Lernergebnisse aus den Bereichen „Planung und Entwicklung“.
Voraussetzung ist daher eine technische Qualifikation, die einer HTL-Fachrichtung inhaltlich entspricht, sowie der Nachweis höherer Allgemeinbildung (z.B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura). Die ingenieurmäßige Praxis beträgt bei (zur HTL-Matura) alternativen Qualifikationen sechs Jahre nach Abschluss des letzten Teiles der zusätzlichen Ausbildung.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Dezember 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht erst im Dezember 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 24.04.2023