Ihre Vorteile im Überblick
Mit einer Registrierung bei myWIFI können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihr Profil ändern und jederzeit einen Überblick über Ihre WIFI-Kurse und Prüfungsergebnisse abrufen.
LOGIN / REGISTRIERUNG
LAP-Vorbereitung Koch und Gastronomiefachmann
Kochlehrlinge und Personen im Lehrberuf Gastronomiefachmann/frau sowie Interessenten an der Lehrabschlussprüfung Koch/Köchin auf dem zweiten Bildungsweg festigen ihr Wissen und Können durch die praktische und fachliche Prüfungsvorbereitung.
Im Kurs liegt der Fokus auf den Prüfungsmenüs. Praktisches Kochen einzelner Menüs unter Prüfungsrichtlinien. Und die Vorbereitung auf das Fachgespräch.
Für Interessenten aus dem Gastronomiefachbereich wird festgehalten, dass es im Kurs um die kochtechnische Seite geht. Der Restaurantfachbereich wird in einem Extrakurs angeboten.
Bitte bringen Sie ihre Arbeitskleidung, ihr Messerset und rutschfestes Schuhwerk zum Unterricht mit. Vielen Dank.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Über Lehre Fördern wird die vollständige Ausbildung des Lehrberufs sowie der Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen von Lehrlingen gefördert. Dieses Kursangebot erfüllt die Förderkriterien, vorausgesetzt das Kursende ist spätestens 20:00 Uhr. Informieren Sie sich jetzt und stellen Sie den Antrag für Ihre Förderung.Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 25.09.2024