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Fachausbildung Restaurant und Bar
Am zweiten Bildungsweg zur Lehrabschlussprüfung
Mit dieser Fachausbildung erlernen Sie alles Wesentliche für den Einsatz im Restaurant- und Barbereich in Hotel- und Gastronomiebetrieben und erlangen damit das nötige Wissen und Können, um die Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau erfolgreich ablegen zu können. Mit dieser Berufsausbildung haben Sie die besten Voraussetzungen, dem Gast als Kellner:in professionell zu begegnen.
Inhalte:
- Bedeutung und Stellenwert der Gastronomie in der Wirtschaft
- Personal im Betrieb
- Inventar: Gläser, Besteck, Geschirr, Wäsche, Handhabung und Pflege
- Mise-en-place
- Fachkunde: Servier-, Getränke- und Barkunde
- Tischdecken
- Servieren von Menüs, Servierregeln
- Hygienebestimmungen
- Unfallverhütung
- Auftreten, Umgangsformen beim Gast
- Servierarten, Serviersysteme, Getränkeservice einschließlich Flaschenwein und Sektservice
- Arbeiten Guéridon: Tranchieren, Flambieren, Filetieren, Marinieren
- Getränke- und Warenkunde
- Ökonomisches und gewandtes Arbeiten am Tisch des Gastes
- Reklamationsbehandlung
- Erstellen von Gästerechnungen, Abrechnungsmethoden
- Fachausdrücke
- Kaufmännische Inhalte wie Buchführung, Fachrechnen, Kalkulation
- Training Fachgespräch
Zulassungsbedingungen zur Lehrabschlussprüfung: Vollendung des 18. Lebensjahres und entsprechende Berufspraxis.
Super Trainerteam, freundlich, hilfsbereit, kompetent!
Absolut empfehlenswert, tolle Ausbildung, bin froh, daß ich diesen Kurs besuche
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 27.04.2023