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Fachausbildung Koch
Auf dem 2. Bildungsweg zur Lehrabschlussprüfung
Mit dieser Fachausbildung erhalten Sie umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten für den Einsatz im Küchenbereich in der Hotellerie und Gastronomie sowie in der Gemeinschaftsverpflegung. Sie lernen alles Wesentliche – von den einfachsten Schritten bis zur Herstellung kompletter Speisenfolgen. Damit haben Sie das nötige Rüstzeug für die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung Koch/Köchin.
Inhalte:
- Fachkunde: Nahrungsmittelkunde, Speisenkunde, Rezeptkunde, Menükunde
- Garmachungsarten
- Herstellung bekömmlicher und geschmacklich hochwertiger Gerichte
- Anrichteweisen
- Training für das weitgehend selbstständige Arbeiten
- Hygienevorschriften (HACCP)
- Unfallverhütung
- Umweltschutz
- Abfallbewirtschaftung
- Lagerhaltung
- Training Fachgespräch
- Kaufmännische Themen: Buchführung, Fachrechnen, Kalkulation
Zulassungsbedingungen zur Lehrabschlussprüfung: Vollendung des 18. Lebensjahres und entsprechende Berufspraxis.
Ich bin sehr positiv beeindruckt. Danke an alle Trainer & dem gesamtem WIFI Team.
Sehr positiv, moderne Küche, sehr überrascht was man bei WIFI lernen kann.
Der Kurs hat mir sehr gut gefallen. Habe auch viel Neues gesehen und gelernt. Das Kochen war sehr gut. Ganz besonders möchte ich Julian Reinisch danken. Er war sehr freundlich und hatte für jede Frage ein offenes Ohr.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 25.04.2023